Europäisches Patentrecht - Wie melde ich ein Patent an?
Europäisches Patentrecht erteilt nicht automatisch in allen Mitgliedsländern der EU Schutzrechte. Bei der Anmeldung müssen die Länder angegeben werden, in denen das Patent wirksam werden soll.
Ein Patent ist eine Art Urheberschutzgesetz. Es wird für technische Erfindungen erteilt, die sowohl neu als auch gewerblich nutzbar sind. Wissenschaftliche Erkenntnisse oder Computersoftware fällt nicht unter das Patentrecht, es gilt allein für Erfindungen auf technischem Gebiet. Einzige Ausnahme ist Software, die der Bedienung von mechanischen Elementen oder Maschinen dient. Der Patentinhaber gilt als Eigentümer der Erfindung und kann anderen deren Nutzung untersagen. Er muss allerdings nicht unbedingt auch der Erfinder sein. Ein Patent ist immer zeitlich begrenzt, nach deutschem Recht endet die Laufzeit derzeit nach 20 Jahren.
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Das erste Patentrecht im eigentlichen Sinne wurde bereits 1474 in Venedig verabschiedet und enthielt bereits alle auch heute noch wesentlichen Rechte eines Patents. Dazu gehört das Eigentumsrecht des Patentinhabers, dessen Erlaubnis, die Nutzung der Erfindung zu untersagen und die zeitliche Begrenzung. Das erste einheitliche deutsche Patentgesetz wurde 1877 wirksam.
Man kann nationale wie auch europäische Patente anmelden. In Deutschland muss der Antragsteller dazu das entsprechende Amt aufgesucht werden. Nach Abschluß des Antragsverfahrens und Erteilung des Patentes erhält er für seine Erfindung ein deutsches Patent, das allerdings auch nur innerhalb nationaler Grenzen gültig ist. Soll das Patent in mehreren Ländern in Kraft treten, empfiehlt sich eine Anmeldung beim Europäischen Patentamt. Europäisches Patentrecht verheißt jedoch keine automatische Gültigkeit des Patentes in allen Ländern der EU. Im Gegenteil, beim Antrag müssen die Länder, in denen das Schutzrecht gelten soll, einzeln aufgeführt werden.
Wer ein Patent beantragt, erhält dieses nicht automatisch. Eine Erfindung muss bestimmte Kriterien erfüllen, um patentfähig zu sein. Sie muss technisch sein (geistiges Eigentum fällt nicht unter das Patentrecht), sie muss neu sein (d.h. sich über den Stand der bekannten Technik herausheben), auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen sowie gewerblich nutzbar sein. Europäisches Patentrecht fordert zur Anmeldung mindestens einen Antrag, eine Beschreibung sowie eine Zeichnung des Patents sowie eine Zusammenfassung.
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