Einen Mahnbescheid beantragen kann man auch online
Gläubiger, die nach mehrmaligem Verwarnen immer noch auf ihr Geld warten, können für den säumigen Schuldner einen Mahnbescheid beantragen. Dies geht sowohl per Post als auch online.
Eine schlechte Zahlungsmoral aufseiten vieler Kunden gibt es nicht erst seit Beginn der Wirtschaftskrise, sondern bereits seit etlichen Jahren. Manche machen es sich zur Gewohnheit, ihre Rechnungen so spät wie möglich zu bezahlen, meist erst dann, wenn die Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen wollen. Dadurch wird Zeit gewonnen und das Geld für die zunächst eingesparten Kosten kann bis auf Weiteres anderweitig verwendet werden. Doch es gibt auch Kunden, die plötzlich nicht mehr in der Lage sind, ihre Rechnungen zu begleichen. Dies liegt weniger an bösem Willen als an fehlenden finanziellen Mitteln. Diese stehen bei rückläufigen Aufträgen oder Arbeitslosigkeit schnell zur Debatte und können meist nicht schnell aufgebracht werden.
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Wenn es im Laufe von anstehenden Zahlungen zu Zahlungsausfällen kommt, so werden die Kunden in der Regel angeschrieben und mittels einer Zahlungserinnerung an ihr Versäumnis erinnert. Derartige Schreiben beinhalten meist eine bestimmte Frist, die eingehalten werden muss. Danach können mehrere Mahnschreiben folgen, die letztlich darin gipfeln, dass man für den Schuldner einen Mahnbescheid beantragen lässt. Dieser hat zur Folge, dass die noch offene Summe von einem Gericht eingetrieben werden kann. Entweder kann der Schuldner bei Eintreffen des Mahnbescheids in Widerspruch gehen oder aber doch noch rechtzeitig die geforderte Summe bezahlen.
Wird der verlangte Geldbetrag auch nach Eintreffen des Bescheids nicht bezahlt, kann ein gerichtlicher Vollstreckungstitel erwirkt werden, der schließlich dazu führt, dass man einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann, der vor Ort beim Schuldner das noch ausstehende Geld eintreibt. Oftmals vergehen zwischen der einfachen Rechnungsstellung und dem Eintreffen des Mahnbescheids mehrere Monate, sodass es für den Schuldner häufig doch noch möglich sein wird, die ausstehenden Rechnungsbeträge zu begleichen. Wer nun gar nicht in der Lage ist, seine Rechnung zu bezahlen, sollte sich rechtzeitig an den Gläubiger wenden und bei diesem eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen. Ob einer solchen stattgegeben wird, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
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