Die öffentliche Rechtsauskunft steht mit Rat zur Seite

Der Weg zum Gericht sollte in einer Auseinandersetzung wirklich das letzte Mittel sein. Zuvor kann man beispielsweise eine öffentliche Rechtsauskunft aufsuchen und deren Dienste in Anspruch nehmen.

 

Die öffentliche Rechtsauskunft ist kein Ersatz für einen Anwalt. Sie bietet jedoch allen Unterstützung und Hilfe, die den Weg zum Rechtsanwalt scheuen. Die meisten Menschen tun dies aus finanziellen Erwägungen, denn ein Rechtsstreit ist teuer. Schließlich ist der Ausgang der Auseinandersetzung ungewiss. Vor dem Aufsuchen einer solchen Schiedsstelle sollte man sich immer überlegen, ob man nicht in der Lage ist, den Streit selbst zu schlichten. Das wäre der beste und kostengünstigste Weg. Wenn es gar nicht anders geht, sollte sich niemand scheuen, den Rat von Dritten in Anspruch zu nehmen.

Mithilfe der öffentlichen Rechtsauskunft kann man sich zunächst über seine grundsätzlichen Rechte informieren, denn dort steht einem fachkundiges Personal zur Seite. Das allerdings nur, wenn man in der Sache noch keinen Anwalt hat und auch nicht von einer anderen rechtskundigen Stelle, wie beispielsweise einer Gewerkschaft, beraten werden kann. Natürlich sollte auch niemand die öffentliche Rechtsauskunft in Anspruch nehmen, der bereits durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert ist.

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Die öffentliche Rechtsauskunft bietet neben der üblichen Rechtsberatung Verfahren zur gütlichen Einigung an. Zwischen den streitenden Parteien kann bei kleineren Auseinandersetzungen vermittelt werden. Bei geringen Streitwerten macht eine Auseinandersetzung vor Gericht wenig Sinn, denn deren Ausgang ist offen. Die Gerichtskosten fallen in der Regel dem Verlierer des Prozesses zur Last.

Jede größere Gemeinde hat solche Schieds- und Auskunftsstellen. Das ist nicht nur eine Dienstleistung für die Bürger, es ist ein wirksames Mittel, um bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Diese Stellen dürfen jedoch nur von den jeweiligen Einwohnern der Stadt oder des Kreises frequentiert werden. Wer eine solche Stelle nutzt, muss also dort gemeldet sein. Es wird für die Rechtsauskunft eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Einkommen des Auskunftssuchenden richtet. So sind zu einem Termin neben dem Personalausweis auch Nachweise über das Einkommen mitzubringen. Wer kein eigenes Einkommen hat, wird an verschiedenen Stellen kostenlos beraten.

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