Der Konkurrenz voraus sein: Namen schützen lassen
Einen Namen schützen lassen kann jeder, es ist jedoch nur gegen Gebühr möglich. Außerdem darf der Name noch nicht vergeben sein. Deshalb sollte vor der Beantragung gründlich recherchiert werden.
Wer eine innovative Idee hat, möchte sie nicht nur gewinnbringend vermarkten, sondern auch vor dem Zugriff von Konkurrenten schützen. Guten Ideen bringen schnell Nachahmer hervor. Findet beispielsweise ein bestimmter Name Verwendung, sollte man sich ihn rechtzeitig beim Patentamt schützen lassen.
Es heißt „Klappern gehört zum Handwerk“. „Klappern“ bedeutet in diesem Fall, Werbung für seine Dienstleistung oder sein Produkt zu machen, und diese Werbung macht sich oft an einem Namen fest. Lässt man den Namen nicht schützen, kann er von jedem frei verwendet oder ebenfalls geschützt werden. Namen schützen kann man in Form von Worten, aber auch Bildern oder Kombinationen aus beidem. Um das Eigentum an einem Namen bzw. einer Marke offenbar zu machen, meldet der Eigentümer ihn offiziell dem Patentamt. Damit bekommt dieser das Recht und die Möglichkeit, nicht nur den Namen zu benutzen, sondern auch gegen missbräuchliche Verwendung vorzugehen.
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Natürlich ist das Eintragen einer Marke nicht kostenlos, sondern nur gegen eine Gebühr möglich. Man kann sie für verschiedene Klassen von Dienstleistungen schützen lassen. Jede Klasse kostet extra, sodass viele Markeninhaber aus Kostengründen nur wenige Klassen abdecken. Das kann zu Problemen führen, wenn Konkurrenten den Namen in anderen Klassen schützen lassen. Insgesamt gibt es 45 Klassen, es ist nicht möglich, den Markenschutz nachträglich zu erweitern. Für größere Projekte empfiehlt es sich, den Namen auf europäischer Ebene sichern zu lassen, dass ist allerdings entsprechend teurer. Der Schutz gilt für 10 Jahre und ist beliebig oft verlängerbar.
Zunächst sollte man recherchieren, ob der gewünschte Namen bereits vergeben ist. Wer große Werbeaktionen finanziert und erst im Nachhinein erfährt, dass der Name bereits verwendet wird, ist mit einer nachträglichen Unterlassungserklärung gut bedient. Im Zweifelsfall, vor allem wenn ein finanzieller Schaden aufseiten des Rechteinhabers entsteht, kommt es häufig zur Klage. Patentinformationszentren erleichtern die Recherche, um einen Namen schützen zu lassen, man findet sie in jeder größeren Stadt. Für Personennamen gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Schutz ohne Registrierung.
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