Abmahnung schreiben: Mitarbeiter rechtskräftig abmahnen
In einem Arbeitsvertrag werden die Pflichten für beide Parteien festgehalten. Verletzt der Arbeitnehmer eine dieser Pflichten, so kann er dafür durch den Arbeitgeber abgemahnt werden.
Weist ein Mitarbeiter in einem Unternehmen ein Fehlverhalten auf, das der Arbeitgeber nicht dulden möchte, so kann der Mitarbeiter abgemahnt werden. Damit eine Abmahnung aber auch rechtswirksam ist, müssen einige Regeln beachtet werden.
Durch die Abmahnung wird der Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass ein erneutes Fehlverhalten der Grund für eine fristlose Kündigung sein kann. Im Abmahnungsschreiben muss deshalb die Pflichtverletzung, am besten mit dem genauen Zeitpunkt, genannt werden. Voraussetzung ist, dass das Fehlverhalten eine Pflicht verletzt hat, die der Arbeitnehmer mit der Unterzeichnung seines Vertrages anerkannt hat. Die Abmahnung sollte immer in schriftlicher Form erfolgen, da sie später eventuell als Nachweis vor dem Arbeitsgericht dienen muss. Die Überbringung sollte sich das Unternehmen von dem Mitarbeiter quittieren lassen.
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Um das Arbeitsklima nicht zu sehr zu belasten, ist es empfehlenswert, den Mitarbeiter erst einmal mündlich auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihm die Möglichkeit zu einer Erklärung zu geben.
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