Ein Waffenschrank ist ein "Tresor für Schusswaffen"

Um Unbefugten den Zugang zu Schusswaffen und Munition zu erschweren, müssen diese in Deutschland in einem sogenannten Waffenschrank aufbewahrt werden. Dieser muss hohe Sicherheitsstandards erfüllen.

 

Wer in Deutschland eine Waffe in Privat-, Geschäfts- oder Vereinsräumen aufbewahren will, der braucht einen sogenannten Waffenschrank. Geregelt wird dies in § 36 Waffengesetz unter der Überschrift „Aufbewahrung von Waffen und Munition“. Allerdings ist Waffenschrank nicht gleich Waffenschrank, denn je nach Art und Menge von Waffen und Munition gelten unterschiedliche Vorschriften. Allen Schränken für die Waffenaufbewahrung ist allerdings gemeinsam, dass es sich dabei um einen Stahl- oder Wertschutzschrank handelt, der durchaus mit einem Tresor vergleichbar ist. Auch die Regeln für die Aufstellung, die sicherheitstechnische Einstufung und den Verschluss des Schrankes entsprechen den Regeln für einen herkömmlichen Tresor.

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Wie die Schränke im Inneren ausgestattet sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem davon, welche Sicherheitsstufe für die entsprechenden Waffen im Waffengesetz vorgeschrieben ist. So darf beispielsweise nur eine bestimmte Anzahl von Waffen in einem solchen Schrank aufbewahrt werden und auch die Art der Waffen, die zusammen aufbewahrt werden dürfen, ist im deutschen Waffengesetz geregelt. Ebenso die Vorgabe, dass Waffen und Munition getrennt aufzubewahren sind, um Zwischenfälle zu vermeiden. In der Regel verfügen die Schränke deswegen unter anderem über separate Fächer für die Lagerung der Munition. Diese Fächer sind dann auch noch einmal gesondert verschließbar. Darüber hinaus verfügen die Waffentresore über Waffenhalter, damit beispielsweise Langwaffen und Maschinengewehre senkrecht gelagert werden können, sowie über Halteklammern, mit denen Kurzwaffen gesichert werden.

Ähnlich wie bei einem herkömmlichen Tresor gibt es auch bei einem Waffentresor genaue Regeln für den Zugriff auf den Inhalt des Schrankes. So darf, laut Waffengesetz, nur derjenige Zugang zu den im Schrank aufbewahrten Waffen haben, der auch einen Waffenschein besitzt. Dieser sogenannte „Erwerbsberechtigte“ ist zudem dafür verantwortlich, dass nur andere erwerbsberechtigte Personen Zugriff auf die Waffen bekommen – und niemand sonst. In Schützenvereinen beispielsweise muss für den Zugriff auf den Waffentresor zudem ein Sachkundenachweis vorgelegt werden.

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