Bestimmungen über das Handgepäck in Flugzeugen
Wer heutzutage mit dem Flugzeug verreist, muss Vieles beachten. Dies betrifft insbesondere das Handgepäck in Flugzeugen. Hier gibt es sehr detaillierte Vorschriften, die den Passagieren oft unzureichend bekannt sind.
Mit dem Flugzeug zu verreisen, ist eine der bequemsten Arten des Reisens. Selbst entlegene Destinationen sind in wenigen Flugstunden erreicht. Vor dem Abflug muss aber zunächst gepackt werden. Dabei sollte dem Gepäck, das der Fluggast mit in die Flugzeugkabine nehmen möchte, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Handgepäck in Flugzeugen ist nämlich streng reglementiert. Dies betrifft nicht nur das Gewicht und die Größe, sondern vor allem den Inhalt.
Die Größen- und Gewichtslimitierungen für Handgepäck obliegen den Fluggesellschaften, sodass keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden können. Bei diesbezüglichen Fragen sollte sich der Passagier jedoch bereits vorab bei der Fluggesellschaft informieren. Unterschiede gibt es aber auch zwischen den einzelnen Buchungsklassen. Während in der Touristenklasse in der Regel nur ein Gepäckstück erlaubt ist, dürfen Kunden der Business Class meistens zwei Gepäckstücke mit in die Flugzeugkabine nehmen.
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Prinzipiell ist es nicht erlaubt, gefährliche Gegenstände, wie beispielsweise Messer oder Scheren im Handgepäck zu führen. Nachdem es vor einigen Jahren Versuche gab, Flüssigsprengstoff in der Flugzeugkabine zu zünden, wurde auch die Mitnahme von Flüssigkeiten beim Handgepäck in Flugzeugen streng reglementiert. Flüssige und gelartige Produkte im Handgepäck sind nur gestattet, wenn die aufgedruckte Höchstfüllmenge 100 ml beträgt. Größere Tuben und Dosen sind verboten. Dies bedeutet, dass beispielsweise Duschgels, Shampoos und Sonnencremes in Normalgröße nicht mitgenommen werden dürfen, selbst wenn die Flaschen fast leer sind. Darüber hinaus müssen die Behältnisse in einem transparenten und wiederverschließbaren Beutel, dessen maximales Fassungsvermögen ein Liter beträt, transportiert werden. Jeder Passagier darf nur einen Beutel bei sich führen. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich während des Fluges benötigte Medikamente und Babynahrung. Diese dürfen auch weiterhin ohne Plastikbeutel transportiert werden. Da es sich bei diesen Regelungen um gesetzliche Auflagen handelt, haben die Fluggesellschaften keinen Einfluss darauf. Die Bestimmungen gelten für alle Flüge, auch innerdeutsch.
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