Mehr Sicherheit bei Leihwagen dank Mallorca Police
Auch wenn es der Name nahe legt, die Mallorca Police gilt nicht nur auf der beliebtesten Urlaubsinsel der Deutschen. Auch in anderen Ländern dient sie den Deutschen beim Mieten eines Leihwagens zur Risikoabsicherung.
Wer in seinem Urlaubsort Land und Leute kennenlernen möchte, etwas von der Umgebung sehen will oder nicht an organisierte Busausflüge des Hotels gebunden sein möchte, der mietet sich vor Ort gerne einen Leihwagen. Denn damit ist man flexibel und unabhängig und kann auf eigene Faust das bunte Leben und Treiben im Urlaubsland erforschen. Eine schöne Idee, die manchmal jedoch auch ihre Tücken hat. Nämlich dann, wenn am Mietwagen Schäden entstehen, beispielsweise durch einen Unfall.
Wer sich aber im Ausland einen Mietwagen nimmt, der unterwirft sich auch den dortigen Regeln und das kann bedeuten, dass der Mieter beispielsweise nur bis zu einer bestimmten Mindestsumme versichert ist. Liegt der Schaden dagegen höher als diese vereinbarte Summe, muss der Urlauber für den Differenzbetrag selbst aufkommen. Und das kann im Zweifelsfalle sehr teuer werden, da die Differenzbeträge oft bei mehreren Tausend Euro liegen können. Damit es also nicht zu bösen Überraschungen kommt, wurde die sogenannte Mallorca Police eingeführt, die allerdings nicht auf die beliebte Urlaubsinsel oder gar Spanien beschränkt ist, sondern in vielen europäischen Ländern gilt. Ihren Namen erhielt die Mallorca Police deshalb, weil eben gerade auf Mallorca viele Deutsche dort Urlaub machen und sich damit auch entsprechend oft einen Mietwagen leihen.
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Konkret handelt es sich bei der Mallorca Police, die mitunter auch als so genannte „Mallorca Klausel“ bezeichnet wird, um eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die besagt, dass bei einem Schaden an einem Mietwagen im Ausland nicht nur die im Mietvertrag beschriebene Mindestdeckungssumme gilt, sondern diese Summe mindestens auf die Summe ausgeweitet wird, die in Deutschland gesetzlich gefordert ist. Diese sogenannte Subsidiaritätsdeckung umfasst eine Summe von mindestens 2,5 Millionen Euro pro Person und Unfall beziehungsweise 500.000 Euro Sachschaden pro Unfall. Und dass eine solche Zusatzversicherung durchaus sinnvoll ist, zeigt ein Blick auf die Statistik. Rund 500.000 Mal im Jahr ereignen sich Unfälle im Ausland, an denen verschiedene Autos aus unterschiedlichen Mitgliedsländern der EU beteiligt sind.
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