Muster für Kreditvertrag: Wann ist so etwas notwendig?
Wenn man eine Kreditvereinbarung trifft, sollte in jedem Fall ein Vertrag ausgehandelt werden. Wo bekommt man aber einen solchen Vertrag her und welche Bedingungen muss er erfüllen?
Wenn man sich einen kleineren oder größeren Geldbetrag leihen will, führt der erste Weg häufig zu einem Geldinstitut. Doch nicht jeder bekommt dort einen Kredit oder möchte die von der Bank daran geknüpften Bedingungen erfüllen. Glücklich ist da, wer in der Familie oder im Bekanntenkreis über liquide Mitmenschen verfügt, die sich bereit erklären, den gewünschten Betrag zur Verfügung zu stellen. Auch wenn es natürlich nahe liegt, in der Familie oder unter Freunden auf Formalitäten zu verzichten, sollte man in jedem Fall einen Darlehensvertrag aushandeln. Denn das Sprichwort "bei Geld hört die Freundschaft auf" gilt leider nur zu oft. Über finanzielle Streitigkeiten sind schon manche Freundschaften zerbrochen. Besser ist es daher, gleich im Voraus alles zu klären und schriftlich festzuhalten, damit im Zweifelsfall beide Parteien abgesichert sind.
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Standard-Darlehensverträge müssen meist keine besonderen Klauseln enthalten. Man kann verschiedene Ausführungen unter anderem im Internet herunterladen. Grundsätzlich genügt es, wenn der Vertrag die persönlichen Daten beider Parteien enthält, die geliehene Summe, den Verwendungszweck und eventuelle Zinsvereinbarungen, sofern diese getroffen wurden. Optional kann man die Bankverbindungen hinzufügen, ebenso wie alle weiteren eventuell getroffenen Absprachen. Für komplexere Vereinbarungen sind selbstverständlich auch kostenpflichtige Verträge erhältlich oder man kann sich einen individuellen Vertrag anfertigen lassen. Für einen einfachen privaten Kredit ist aber meist ein Standard-Formular ausreichend.
Auch wenn es sich bei dem von beiden Parteien unterzeichneten Vertrag nur um eine einfache Ausführung handelt, muss man doch immer bedenken, dass dieser ein rechtsgültiges Dokument ist und im Fall der Fälle vor dem Richter über eventuelle Ansprüche und Zahlungen entscheidet. Daher sollten alle mündlichen Vereinbarungen unbedingt darin festgehalten werden, auch wenn sie einem zunächst nicht wichtig vorkommen. Im besten Fall kann man den Vertrag nach pünktlich erfolgter Rückzahlung in den Papierkorb werfen, ohne ihn wirklich gebraucht zu haben.
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