Ein privater Darlehensvertrag kann dokumentiert werden
Wenn zwei Privatpersonen einen Vertrag abschließen, so empfiehlt es sich immer, dies schriftlich festzuhalten, um einen Beleg zu haben. Auch ein privater Darlehensvertrag sollte dies erfordern.
In wirtschaftlich angespannten Zeiten ist es weder für Unternehmen noch für Privatpersonen einfach, einen Kredit bei der Bank zu erhalten. Wer nicht über ausreichende Sicherheiten und eine gute Bonität oder stattdessen sogar über negative Vermerke in der Auskunftei verfügt, kann mitunter Schwierigkeiten bekommen. Wenn sämtliche angefragten Banken und Geldinstitute einen Kredit verwehren, kann ein privater Darlehensvertrag eine letzte Möglichkeit sein.
Ein solcher Vertrag wird in der Regel zwischen zwei oder mehr Privatpersonen geschlossen und sollte aus Gründen der Beweisbarkeit stets schriftlich dokumentiert sein. Es besteht auch die Option, einen Notar mit der Beglaubigung des Schriftstücks zu beauftragen, was wiederum einige Kosten nach sich zieht. Ein privater Darlehensvertrag ist die rechtliche Grundlage für die vereinbarten Willensäußerungen der jeweiligen Vertragspartner. Wichtig zu erwähnen ist, dass alle objektiv notwendigen und den Kern der Sache betreffenden Informationen in dem Vertrag niedergeschrieben werden. Hiermit wird klar festgehalten, welche Rechte und Pflichten die Vertragspartner haben und wie diese jeweils ausgeführt werden sollen.
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Ein privater Darlehensvertrag bildet somit die Rahmenbedingungen für zukünftige Aktivitäten, die den Vertragsinhalt betreffen. Sollte es Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien geben, so kann jeder mithilfe des geschlossenen Vertrags seine Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend machen. Ein derartiger Vertrag muss nicht schriftlich vereinbart werden, sondern unterliegt vielmehr der gesetzlichen Formfreiheit. Zu bedenken ist jedoch stets, dass nur schriftlich niedergelegte Inhalte für die Beweisbarkeit Bestand haben werden. Alternativ könnte man anstelle eines schriftlichen Vertrags auch noch dazu übergehen, einen oder mehrere Zeugen für die Vertragsverhandlungen und den eigentlichen Abschluss zur Verfügung zu halten. Diese könnten im Fall eines Falles als Personenbeweis herangezogen werden. Wer einen Darlehensvertrag abschließen möchte, kann sich spezielle Formulare im Internet besorgen oder einen selbst verfassten Text verwenden.
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