Darlehen von privat an eine Freundin oder einen Freund
Auch wenn man sich ein Darlehen von privat, einem Freund oder einer Freundin, holt, sollte immer alles schriftlich festgehalten werden. Eine gesetzliche Vorschrift hierfür gibt es allerdings nicht.
Wenn man einem Freund oder einem Verwandten ein Darlehen gewähren möchte, so muss man sich an keine Formvorschrift halten. Diese Formvorschrift ist im bürgerlichen Recht nicht vorgeschrieben. Auch die Schriftform wird gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn es ein Darlehen unter Freunden beziehungsweise Verwandten ist, sollte man immer so vernünftig sein und schriftlich eine Darlehensvereinbarung formulieren. Das ist am sichersten für beide Parteien. Wichtig ist, dass in dieser Vereinbarung festgehalten wird, um welchen Darlehensbetrag es sich handelt, wann das Darlehen ausgezahlt wurde, wie lange die Laufzeit sein wird, und, wenn eine Verzinsung festgelegt wurde, diese bitte ebenfalls angeben. Natürlich sollte auch die Rückzahlungsrate in dem Vertrag festgehalten werden. Sollte kein Rückzahlungszeitpunkt festgelegt sein, so gilt die gesetzliche Bestimmung. Diese besagt: Dass der Kredit jederzeit kündbar ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
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Viele Freundschaften zerbrechen daran, wenn ein Freund einem Freund ein Darlehen gewährt. Da es nicht zurück gezahlt wird oder werden kann. Denn wie heißt es so schön: Beim Geld hört die Freundschaft auf. Vielleicht ist es dann sogar besser, wenn man dem Freund eine geringe Geldsumme schenkt. In der Darlehensvereinbarung sollte auch festgehalten werden, was passiert, wenn der Betrag nicht pünktlich oder sogar gar nicht gezahlt wird. Es besteht die Möglichkeit ein Mahnverfahren festzulegen, das kann allerdings sehr kostspielig für den Schuldner werden und die Freundschaft wäre damit sicher nicht mehr zu retten.
Sicherheitsleistungen werden unter Freunden bei einem Darlehen nur ganz selten verlangt. Normalerweise werden Kredite von Sparkassen oder Banken vergeben. Seit geraumer Zeit ist es aber auch möglich, ein Darlehen von privat zu privat zu gewähren, bei dem die Sparkassen und Banken ausgeschlossen sind. Auch wenn das Darlehen von privat zu einem Freund geht, so sollte man sich dennoch immer absichern. Für den Fall eines Falles sollten alle Formalitäten geklärt werden, auch wenn man sich schon über viele Jahre kennt. Eine Überlegung sollte auf jeden Fallsein, ob die Freundschaft den schlimmsten Fall aushält.
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