Bonitätsauskunft - in Krisenzeiten unverzichtbar
Die weltweiten Märkte sind mittlerweile von starker Dynamik und Schnelllebigkeit geprägt. Dennoch - oder gerade deshalb - sollten Unternehmen auf eine Bonitätsauskunft über potenzielle Kunden nicht verzichten.
Die Bonitätsauskunft ist seit jeher eine Aufgabe der Kreditinstitute. In § 18 des Kreditwesengesetzes (KWG) ist festgeschrieben, dass diese sich regelmäßig über die Liquidität der Kreditnehmer erkundigen müssen. Durch das zeitnahe Vorlegen und Auswerten von Jahresabschlüssen der Schuldner soll einer möglichen Zahlungsunfähigkeit zuvorgekommen werden. Die Aufrechterhaltung eines Kreditverhältnisses beziehungsweise die Erteilung eines Kredits wird von diesen Zahlen abhängig gemacht.
Mittlerweile gibt es auch viele Anbieter im Internet, die den Unternehmen anbieten, eine Bonitätsprüfung ihrer Kundschaft durchzuführen. Diese Auskunfteien greifen auf zentral gesammelte Datenbestände, beziehungsweise auf ein Netzwerk verschiedener Datenpools zu. Zusammengeführt werden hier Informationen über Kunden, die in der Vergangenheit einer Zahlung nicht nachgekommen sind oder auch zu spät gezahlt haben. Darüber hinaus bedienen sich die Wirtschaftsauskunfteien auch öffentlich zugänglicher Quellen, wie Adressverzeichnissen und des Bundesanzeigers, in dem Insolvenzen veröffentlicht werden. Selbst die direkte Art der Befragung des Personenumfelds (Verwandte, Nachbarn) ist nicht ausgeschlossen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es natürlich nicht jedermann gestattet, ohne eine Berechtigung eine Bonitätsauskunft einzuholen. Gewährt wird die Einsicht in die Daten beispielsweise beim Abschluss von Leasing- oder Kaufverträgen.
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Unterschieden werden sogenannte harte und weiche Negativmerkmale bei der Beurteilung der Zahlungsfähigkeit. Als harte Merkmale gelten Konkurs, Haftanordnung oder die Tatsache, dass der Schuldner bereits die eidesstattliche Erklärung im Rahmen der Zwangsvollstreckung abgelegt hat. Dass weiche Negativmerkmale oft in die Bewertung einfließen, wird teilweise auch kritisch gesehen, da hierzu auch einfache Zahlungsstörungen (unabhängig vom Grund) zählen können und eventuell eine verzerrte Bewertung entstehen lassen. Sind jedoch harte Merkmale vorhanden, muss die Zahlungsart des Kunden auf Vorkasse umgestellt werden, da davon auszugehen ist, dass einer Zahlungsforderung nicht nachgekommen werden kann.
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