Anforderungen, um einen Kredit aufnehmen zu können
Einen Kredit kann jeder aufnehmen, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen kann und der dem Kreditinstitut die eventuell notwendigen Sicherheiten für eine Kreditzusage anbieten kann.
Damit der Antragsteller eines Kredites von der Kreditgesellschaft eine Zusage bekommt, muss dieser einige wichtige Voraussetzungen für die Kreditvergabe erfüllen. Die wichtigste Anforderung an den Antragsteller ist der Nachweis der Bonität. Das bedeutet, dass dieser mindestens in den vergangenen 3 Monaten vor der Antragsstellung in einem Beschäftigungsverhältnis tätig gewesen sein muss. Von einigen Banken wird auch eine Beschäftigungsfrist von mindestens 6 Monaten verlangt, was abhängig ist von der Höhe der Kreditsumme und den persönlichen und finanziellen Verhältnissen des Antragstellers.
Die Aufnahme eines Kredites kann direkt bei einem Berater der Kreditgesellschaft und in einem persönlichen Gespräch beantragt werden oder aber über die Homepage der entsprechenden Bank. In jedem Fall ist es für den Antragsteller verpflichtend, einen Fragebogen wahrheitsgetreu auszufüllen. Darin sind Angaben zu tätigen zu der Höhe des Einkommens, den persönlichen Verhältnissen wie der Anzahl der Kinder oder dem eigenen Beziehungsstatus sowie auch über weitere Kreditzahlungen, die bereits vorhanden sind und noch beglichen werden müssen. Ab einer Kreditsumme von über 5.000 Euro wird in der Regel auch die Angabe über Sicherheiten für die Bank gefordert, die der Antragsteller erfüllen muss. Solche Sicherheiten sind zum Beispiel die Bürgschaft, die Hypothek oder die Restschuldversicherung. Eine Bürgschaft bedeutet, dass der Antragsteller einen Bürgen verpflichten muss, bei der eigenen Zahlungsunfähigkeit die Tilgungszahlungen an seiner statt zu übernehmen. Im Falle einer Hypothek als Sicherheit wird die Bank zu dem Eigentümer von zum Beispiel dem Eigenheim des Antragstellers und kann dieses bei Bedarf verpfänden oder verkaufen. Bei einer Restschuldversicherung wird eine Versicherung beauftragt, die Restschuld bei einem Zahlungsausfall des Antragstellers zu übernehmen und die Restsumme zu begleichen. In dem letzteren Fall sind die Kreditaufnahme und die monatlichen Rückzahlungen mit höheren Kosten verbunden.
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Seit einigen Jahren sind die Kreditgesellschaften gesetzlich dazu verpflichtet, den sogenannten effektiven Jahreszins für das jeweilige Zinsangebot zu berechnen und dem Kunden mitzuteilen. Mit diesem Effektivjahreszins sind die im Angebot enthaltenen Leistungen und Kosten wie zum Beispiel den Bearbeitungsgebühren aufgeschlüsselt. Dies ermöglicht dem Kunden einen schnellen und unkomplizierten Überblick über die Vielzahl der verschiedenen Angebote der Kreditgesellschaften zu bekommen und somit leichter eine Entscheidung zu treffen.
Das Ziel der Berechnung eines Darlehens ist letztlich die Festlegung zur Höhe und der Anzahl der monatlichen Ratenzahlungen. Für die Errechnung der optimalen Laufzeit in Abstimmung zu den persönlichen finanziellen Verhältnissen des Antragstellers wird zusätzlich noch der von der Bank gewährte Kapitalzinssatz und natürlich der Kreditbetrag benötigt.
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