Säumige Mieter: Wie kann der Vermieter vorgehen?

Viele Hausbesitzer kennen das Problem, wenn sie Wohnungen vermieten, dass manche Mieter nicht zahlen. Einige Tipps zeigen auf, welche Rechte der Vermieter hat und was Mieter beachten müssen.

 

Grundsätzlich kann es bei einer vermieteten Wohnung vorkommen, dass die Miete nicht rechtzeitig bezahlt werden kann. Für den Vermieter wird es zur Belastung, wenn dies regelmäßig nicht geschieht und sich so eventuell ein Schuldenberg anhäuft. Schließlich muss der Vermieter auch manche Kosten für das Haus übernehmen, beispielsweise Reparaturkosten. In den meisten Mietverträgen wird genau festgehalten, bis wann die jeweilige Miete eingegangen sein muss. Falls die Miete einmal überfällig ist, hat der Vermieter einige Möglichkeiten, das Geld einzutreiben. Allerdings haben auch Mieter gewisse Rechte, somit kann der Vermieter nicht unbegrenzt gegen sie vorgehen.

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Eine zunächst einfache Lösung für den Vermieter scheint es, den säumigen Mietern zu kündigen und so zum Auszug zu zwingen. Dies scheint eine gängige Methode zu sein, um Mieter mit einem Zahlungsrückstand loszuwerden. In der gesetzlichen Vorgabe hierzu wird jedoch verlangt, dass eine fristlose Kündigung für den Mieter mit einer Begründung versehen sein muss. Diese Regelung führte schon zu einer Reihe von Gerichtsverfahren, da unklar war, wie diese Begründung aussehen soll. Dabei reichen im Prinzip die Angabe des Zahlungsrückstandes in der Kündigung und die Auflistung des Gesamtrückstandes. Somit sind die Mieter ausreichend informiert und müssen ausziehen. Der Vorteil für den Vermieter ist die Möglichkeit, schnell neue Mieter zu finden, um die daraus resultierenden Einnahmen nicht länger zu verlieren.

Wenn es um eine Zwangsräumung einer Wohnung durch eine fristlose Kündigung geht, werden Vermieter oft enttäuscht, da sie mit einem langen Rechtsweg rechnen müssen und meist auf ihnen zustehenden Schulden sitzen bleiben. Somit beginnt oft die Suche nach anderen Möglichkeiten, um Mieter mit Zahlungsrückstand loszuwerden. Eine weitere Methode wäre es, nach einer fristlosen Kündigung einfach das Schloss auszutauschen und eine Neuvermietung anzugehen. Der Mietschuldner wird damit im Prinzip aus der Wohnung ausgesperrt. Ob diese Methode allerdings rechtsbeständig ist, müssen noch Gerichte klären. Schließlich ist es auch zweifelhaft, einen Mieter einfach vor die Tür zu setzen. Nicht zuletzt müsste dann der Umgang mit dem Hausrat des Mieters geklärt werden. Ebenfalls bleibt dem Mieter so nicht genügend Zeit, sich eine neue Bleibe zu suchen. Diese Methode ist also recht zweifelhaft und könnte sogar auf einen Schadensersatz für den säumigen Mieter hinauslaufen.

Auch andere Mittel des Vermieters sind rechtlich nicht zulässig. Beispielsweise darf das Wasser in der Wohnung nicht einfach abgedreht werden, dies wurde ebenfalls gerichtlich entschieden. Grundsätzlich ist jede Art von eigenmächtigem Handeln seitens des Vermieters erst einmal rechtlich anfechtbar. Im Zweifel sollten sich Hausbesitzer mit vermieteten Wohnungen erst einmal an das zuständige Gericht wenden. Auf dem Rechtsweg besteht die Möglichkeit, noch an das säumige Geld des Mieters heranzukommen. Auch einer Räumung steht nichts im Wege, wenn sie einmal rechtskräftig beschlossen wurde. Mieter sollten daher ihren monatlichen Mietzins rechtzeitig bezahlen und möglichst nicht in Rückstand geraten, da ein Gerichtsverfahren auch für sie teuer werden kann.

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