In Kroatien Immobilien kaufen - was ist zu beachten?

Will man in einer der schönsten Regionen der Adria ein Haus besitzen, so stößt man schnell auf Kroatien. Doch wer in Kroatien Immobilien kaufen will, muss einiges beachten, um nicht eine herbe Enttäuschung zu erleben.

 

Kroatien mit seinen rund 1800 Kilometern Festlandküste und mehr als 1100 Inseln ist bei Touristen sehr beliebt. Da entsteht schnell der Wunsch, auf diesem reizvollen Stück Land eine eigene Immobilie zu besitzen. Besonders beliebte Gegenden sind dafür Istrien, Dubrovnik oder die Inseln Hvar und Brac.

Bis vor Kurzem durften Ausländer nur mit Genehmigung des Justizministeriums in Kroatien Immobilien erwerben. Dies ist heute nicht mehr so, auch wenn für Ausländer Sonderregelungen gelten. Bevor man euphorisch Kaufpläne schmiedet, sollte man sich über die Folgekosten Gedanken machen. Dabei handelt es sich erstens um die Kaufnebenkosten und zweitens um die laufenden Kosten in Kroatien. Immobilien werden beim Kauf mit 5 % Immobiliensteuer belegt, 1,5 % schlagen für Notar und Grundbucheintrag zu Buche und der Makler erhält zwischen 3 und 3,5 % Courtage. Zu den laufenden Kosten gehört die Grundsteuer für den bebauten Grund, in Höhe von 1,50 Euro/qm Wohnfläche.

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Hat man sich für ein Objekt entschieden, so wird zur Einhaltung folgender Schritte dringend geraten: Da Schwarzbauten strikt abgerissen werden, sollten im Vorfeld Genehmigungsunterlagen und Bebauungspläne genau geprüft werden. Will man nicht als privater Käufer auftreten, ist über die Gründung einer kroatischen GmbH nachzudenken, über die dann der Kauf abläuft. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Eigentumssituation. Diese sollte man vor einem Kauf durch einen Anwalt überprüfen lassen, denn eine Pflicht zur Eintragung im Grundbuch besteht in Kroatien nicht. Wichtig ist auch das Beachten der Küstenschutz-Verordnung, die 2004 in Kraft trat. Dies bedeutet, dass außerhalb geschlossener Ortschaften nicht mehr innerhalb von 70 Metern ab Uferlinie gebaut werden darf, in dem Bereich bis zu 1000 Metern, ist mit verschärften Auflagen zu rechnen. Durch einen Rechtsanwalt sollte man auch die Lastenfreiheit des Objekts prüfen lassen. Sind alle diese Punkte geklärt, wird der Vertrag aufgesetzt, die Identitäten der Vertragsparteien werden überprüft. Nach der Abwicklung der Zahlung ist der Vertrag bei Gericht zu hinterlegen, welches auch nach dem Eintrag ins Grundbuch die Eigentumsurkunde ausstellt.

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