Finanzielle Freiheit durch Mietkautionsbürgschaft

Wer umzieht, muss zunächst einmal viel Geld bezahlen: Es fallen schließlich nicht nur direkte Kosten an - wie etwa für den Umzugswagen und die Möbelpacker - sondern auch weitere, beispielsweise für Kaution.

 

Vermieter wollen sich absichern, etwa gegen Mietnomaden oder andere Mieter, die beim Auszug in keinem einwandfreien Zustand hinterlassen. Zu diesem Zweck gibt es die Mietkaution, die spätestens zur Schlüsselübergabe fällig wird und laut Gesetz aus drei Monatskaltmieten besteht. Die Kaltmiete ist die Grundmiete ohne Betriebs- und Heizkosten. Nach dem Auszug des Mieters darf der Vermieter die gezahlte Kaution anschließend noch bis zu einem Jahr einbehalten, dann jedoch muss sie samt Zinsen den Ex-Mieter zurück überwiesen werden. Diese Frist kommt durch die letzte Betriebs- und Heizkostenabrechnung zustande, die ebenfalls spätestens innerhalb eines Jahres in Rechnung gestellt werden muss, soll sie nicht verfallen. Für den Fall, dass der ehemalige Mieter etwaige noch offene Kosten nicht bezahlt, kann die Kaution dafür eingesetzt werden. Auch, wenn der Mieter seiner Pflicht zur Renovierung (tapezieren und weißen) beim Auszug nicht nachgekommen ist, darf der Vermieter die hinterlegte Kaution verwenden, um beispielsweise die Maler zu bezahlen.

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Doch ein Umzug ist teuer: Zu den üblichen Kosten wie etwa für die Möbelpacker und den Umzugswagen kommen noch hohe Beträge beispielsweise für den Makler und die Kaution hinzu. Auch neue Möbel müssen manchmal angeschafft werden, etwa, weil man in eine größere Wohnung umzieht oder die Einbauküche nicht ohne Schäden aus der alten Wohnung herausgebaut werden kann. Makler - ohne einen solchen lassen sich in vielen Städten nur schwer Wohnungen finden - verlangen in der Regel eine recht hohe Courtage (= Maklergebühr) von zwei Nettokaltmieten. Alle Kosten zusammengerechnet ergeben leicht eine Summe von mehreren Tausend Euro. Geld, das viele nicht mal eben so ausgeben können.

In diesem Fall kann eine Kautionsbürgschaft helfen. Seit einigen Jahren wird diese Möglichkeit schon von speziellen Gesellschaften angeboten. Das System funktioniert folgendermaßen: Über die Dauer der Mietzeit bezahlt der Mieter einen kleinen Betrag an den Kautionsbürgen, der wiederum dafür für eventuelle Schäden in der Wohnung aufkommt. Der Zahlungsmodus kann auch auf viertel-, halbjährlich oder sogar nur einmal im Jahr festgelegt werden. Die Gesellschaft tritt dafür dem Vermieter gegenüber als Bürge des Mieters auf. Die zu zahlenden Beträge können je nach Anbieter stark variieren, ebenso, wofür die Gesellschaft aufkommt und wofür nicht. Auf jeden Fall lohnt sich ein genauer Vergleich - etwa in einschlägigen Testforen - sowie ein prüfender Blick in den Leistungskatalog und die AGB (= Allgemeine Geschäftsbedingungen). Die Methode hat sowohl für Mieter als auch für den Vermieter viele Vorteile. Der Mieter hat einige Hundert Euro mehr zur freien Verfügung, die beispielsweise in neue Möbel investiert werden können. Der Vermieter hat die Sicherheit, dass Schäden auf jeden Fall beglichen werden.

Allerdings muss man seinen Vermieter fragen, bevor man den Mietvertrag unterschreibt. Dieser muss nämlich zustimmen, und nicht alle Vermieter gehen auf den Deal ein. Auch muss man sich als Mieter darüber im Klaren sein, dass man das eingezahlte Geld nicht wiederbekommt - im Gegensatz zur regulären Kaution, die man sogar mit Zinsen zurückerhält.

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