Erster Wohnsitz: Schwierigkeiten bei der Ummeldung

Im Meldegesetz ist geregelt, wo man seinen ersten Wohnsitz nehmen muss. Faktisch treten Probleme auf bei der Beurteilung der Frage, wo z. B. bei einem Studenten oder Pendler dessen erster Wohnsitz gemeldet werden muss.

 

Immer wieder kommt es bei Ummeldungen zu Problemen mit dem Einwohnermeldeamt, weil der Neubürger seine neue Wohnung nur als zweiten Wohnsitz anmelden möchte. Gerade Studenten wollen ihren ersten Wohnsitz häufig gerne zu Hause bei den Eltern belassen. Auch Pendler, deren Familie am alten Wohnort verbleibt und die nur von Montag bis Freitag oder gar Donnerstag am Arbeitsort bleiben, möchten sich nicht mit erstem Wohnsitz dorthin ummelden.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Bürokratie. Wird ein erster Wohnsitz umgemeldet, so muss man nicht nur den Personalausweis und andere Papiere umschreiben lassen, sondern auch Banken, Behörden, die Universität und den Arbeitgeber über die geänderte Anschrift informieren. Meldet man lediglich einen zweiten Wohnsitz an, erspart man sich dies. Vor allem Pendler finden die Vorstellung absurd, offiziell nicht am gleichen Ort wie der Ehepartner und die Kinder zu wohnen. Sie sind dann häufig überrascht, wenn der Mitarbeiter auf dem Einwohnermeldeamt sich weigert, wie gewünscht den zweiten Wohnsitz einzutragen.

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Nach dem Meldegesetz ist der erste Wohnsitz dort zu nehmen, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Viele argumentieren dann, dass ihr Lebensmittelpunkt nicht am Ort ihrer Arbeit zu finden sei, sondern bei ihrer Familie, ihren Freunden und Vereinen. Davon lassen sich die Kommunen allerdings nur schwer überzeugen. Das liegt, wie so oft, am Geld: Die Gemeinden erhalten nur dann den Einkommensteueranteil eines Bürgers, wenn dessen erster Wohnsitz sich am Ort befindet. Für die möglicherweise vielen Studenten oder Pendler, die natürlich auch die Infrastruktur nutzen und somit Kosten verursachen, erhält eine Kommune nichts. Aus diesem Grund ist jede Gemeinde daran interessiert, dass der Erstwohnsitz bei ihr gemeldet ist. Einige - gerade beliebte Studentenstädte - erheben mittlerweile eine Zweitwohnungssteuer, um wenigstens teilweise entschädigt zu werden.

Man kann also nur versuchen, der Kommunalverwaltung schriftlich ausführlich darzulegen, warum der Lebensmittelpunkt weiterhin am alten Wohnort verbleiben wird, in der Hoffnung, dass dieser als erster Wohnsitz akzeptiert wird. Eine Garantie hierfür gibt es jedoch nicht.

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