Die Haus-Nebenerwerbskosten nicht unterschätzen
Beim Kauf eines Hauses sollte der Käufer die Haus-Nebenerwerbskosten in jedem Fall in seine Planung einbeziehen. Schnell kommen einige Tausend Euro zusammen, die in der Finanzplanung berücksichtigt werden sollten.
Zu den Haus-Nebenerwerbskosten zählen zu den gegebenenfalls angefallenen Maklergebühren in jedem Fall die Grunderwerbsteuer für das Finanzamt sowie die Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrages und die Eintragungen in das Grundbuch.
Hat der Käufer sein neues Haus mithilfe eines Maklers gefunden, so hat er dem Makler eine Courtage für dessen Dienstleistung zu bezahlen. Diese Courtage beträgt üblicherweise 5,0 % vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 %. In manchen Bundesländern ist es üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren teilen. Die Maklercourtage wird fällig, sobald der Kaufvertrag vom Notar beurkundet wurde. In vielen Kaufverträgen wird ein entsprechender Passus aufgenommen.
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Ein weiterer großer Posten bei den Haus-Nebenerwerbskosten bildet die Grunderwerbsteuer, die der neue Immobilienbesitzer an das Finanzamt zu zahlen hat. Zurzeit beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % vom Kaufpreis und muss von dem Käufer innerhalb der angegebenen Frist nach Aufforderung durch das Finanzamt bezahlt werden. Das Finanzamt erfährt im Übrigen durch den Notar von dem Immobilienverkauf und kann so zeitnah den Bescheid für die Zahlung der Grunderwerbsteuer erlassen. Die Zahlung sollte der Käufer fristgerecht vornehmen, denn nur dann kann er auch Eigentümer werden.
Der Notar erfährt von dem zuständigen Finanzamt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Es stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, mit deren Hilfe sich der Notar weiter um die Eigentumsumschreibung kümmern kann. Zu den Aufgaben des Notars gehört weiterhin, dass eine Grundschuld, das ist eine Sicherheit für den von dem Kreditinstitut gewährten Kredit, in das Grundbuch bei dem zuständigen Amtsgericht eingetragen wird. Sind alle Auflagen für die Eigentumsumschreibung erfüllt, stellt der Notar dem Käufer eine sogenannte Fälligkeitsmitteilung zu, aufgrund derer die kreditgebende Bank den Kaufpreis auf das in der Fälligkeitsmitteilung genannte Konto überweist. Für alle diese Aufgaben erhält der amtierende Notar eine Vergütung, die sich im Rahmen von etwa 1,5 % vom Kaufpreis bewegt.
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