Anfallende Kosten bei Wohnungskauf berücksichtigen

Wer eine Wohnung kauft, muss nicht nur den Vorbesitzer bezahlen. Es gibt noch eine Reihe andere anfallende Kosten bei Wohnungskauf, die man schon vor dem Kauf einkalkulieren sollte.

 

Um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, muss man häufig lange sparen oder ein Darlehen aufnehmen, mit dem man den Kauf einer Wohnung finanzieren kann. Bedenken sollte man bei seinen Plänen aber, das beim Kauf einer Immobilie nicht nur die Kosten fällig werden, die der Vorbesitzer für sein Eigentum verlangt. Es gibt nämlich außerdem noch einige Nebenkosten, die beim Kauf einer Wohnung gezahlt werden müssen und die den Preis der Immobilie deutlich erhöhen können. Wer Geld für den Wohnungskauf spart oder ein Darlehen aufnehmen möchte, der sollte daher berücksichtigen, dass er für den Kauf mehr Geld benötigt, als nur den Kaufpreis. Stichwort anfallende Kosten bei Wohnungskauf – welche gibt es überhaupt?

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Nicht zwingend notwendig, aber dringend zu empfehlen, ist ein Gutachter. Er sieht sich die Wohnung an und überprüft sie auf Schäden, die eventuell noch repariert werden müssten. Auch die Lage, verkehrsreiche Straßen oder Nachbargebäude, die die Ruhe stören können – so zum Beispiel Fabrikgebäude – werden vom Gutachter berücksichtigt. Anschließend gibt er eine Einschätzung ab, welchen Wert eine Wohnung hat. Zwar verlangt der Gutachter für seine Arbeit ein Honorar, doch kann man durch die Schätzung verhindern, dass man für eine Wohnung mehr zahlt, als sie tatsächlich wert ist. Er hilft einem also dabei, zu schätzen, welcher Preis für eine Wohnung angemessen wäre, und bei welchem Preis man ein schlechtes Geschäft machen würde. Zu den Kosten für den Gutachter kommt möglicherweise auch noch das Honorar für einen Makler. Er verlangt einen bestimmten Teil der Kaufsumme als Vermittlungsgebühr. In der Regel sind das zwei bis vier Prozent vom Kaufpreis, die man noch einmal zusätzlich bezahlen muss.

Andere anfallende Kosten bei Wohnungskauf liegen nicht im Ermessen des Käufers, sondern müssen auf jeden Fall gezahlt werden. Dazu gehört vor allem der Notar, der das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer überträgt. Ebenfalls erforderlich ist eine Änderung im Grundbuch, wofür weitere Kosten fällig werden. Damit einhergehend muss man auch Grunderwerbsteuer zahlen, die beim Eintragen der Wohnung erhoben wird.

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