Mutter-Kind-Kureinrichtungen für baldige Genesung

Müttern, Vätern und ihren Kindern wird im Alltag viel abverlangt. Stress und häufige Krankheiten sind die Folge. In Mutter-Kind-Kureinrichtungen finden diese Menschen einen Ausweg aus dem Teufelskreis.

 

Mutter-Kind-Kuren stellen medizinische Leistungen dar, die in der Regel eine Dauer von 21 Tagen umfassen. Man darf sich den Aufenthalt in Mutter-Kind-Kureinrichtungen nicht etwa als einen Entspannungsurlaub vorstellen, bei dem man ausschlafen kann und über viel Freizeit verfügt. Eine Kur für Mütter beziehungsweise Väter mit Kindern ist vielmehr ein prallgefülltes Programm, bestehend aus Gesprächen, viel Bewegung, einem Ernährungsplan und Entspannungstechniken.

Überforderte Mütter und Väter leiden häufig unter Erkrankungen des Bewegungsapparates, Depressionen, Adipositas und Atemwegserkrankungen. Aus diesem Grund werden die Gäste durch ein Team aus Physiotherapeuten, Ärzten, Psychologen, Pädagogen und Erziehern betreut.

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Die Kinder müssen allerdings nicht krank sein. Auch völlig gesunde Kinder können als Begleitpersonen an der Mutter-Kind-Kur teilnehmen, wenn zu Hause keine Betreuungsperson zur Verfügung steht. Manchmal müssen Kinder aber auch mitbehandelt werden, und zwar dann, wenn sie beispielsweise unter Infektanfälligkeit, Hautproblemen und Erkrankungen des Bewegungsapparats leiden. Dabei wird in Mutter-Kind-Kureinrichtungen zwischen Vorsorge und Rehabilitation unterschieden. Vorsorgemaßnahmen konzentrieren sich auf Risikofaktoren wie Bewegungsmangel. Ist bereits ein gesundheitlicher Schaden eingetreten, dann kann das Zurechtkommen mit den Folgen in Rehabilitationsmaßnahmen Gegenstand der Behandlung sein.

Wer mit seinem Kind eine Mutter-Kind-Kur machen will, muss von seinem behandelnden Arzt sowie vom Kinderarzt ein Attest ausfüllen lassen. Dieses wird zusammen mit dem Antrag an die Krankenkasse geschickt. Wird die Kur bewilligt, so werden die Kosten von der Krankenkasse voll übernommen. Je Kalendertag muss die zu behandelnde Person jedoch 10 Euro Zuzahlung leisten. Kinder sind von Zuzahlungen befreit. Auch Geringverdiener können beim Erreichen einer Zuzahlung von einem beziehungsweise zwei Prozent des Jahreseinkommens von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Die Zuzahlung für die Fahrt an den Behandlungsort beträgt bei Vorsorgemaßnahmen 10 Prozent und liegt somit bei 5-10 Euro. Bei Rehabilitationsmaßnahme wird keine Anfahrtszuzahlung erhoben.

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