Wie sicher ist meine Bausparsumme? Darauf sollten Sie achten

Ein Bausparvertrag dient hauptsächlich dazu, Wohnungen und Häuser zu finanzieren. Er kann frühzeitig bei einer Bausparkasse abgeschlossen werden, um schon bald in den Genuss eines eigenen Hauses zu kommen.

 

Der Bausparvertrag ist im Prinzip ein Sparvertrag, durch den der Sparer ein Recht auf ein späteres Bauspardarlehen erwirbt.Im Vertrag wird eine bestimmte Summe vereinbart, über die der Bausparer später bei einem Haus- oder Wohnungskauf oder beim Bau eines Hauses verfügen kann.

Zunächst wird monatlich eine festgelegte Summe auf das Bausparkonto eingezahlt, die auch verzinst wird. Hierzu können auch die gesetzlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen, für die eine Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage gewährt wird, verwendet werden. In der Regel liegt der Betrag, der monatlich eingezahlt werden muss, bei mindestens drei bis zehn Promille der Gesamtsumme.

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Wenn das angesparte Geld dann einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Gesamtsumme erreicht hat, was meistens 40 bis 50 Prozent sind, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Gleichzeitig müssen aber auch die Mindestvertragsdauer und die Mindestbewertungszahl erreicht sein. Die Mindestvertragsdauer ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit der Bausparkasse, die Mindestbewertungszahl errechnet sich aus Sparbeitrag, Zinsen und Laufzeit des Vertrages. Sind alle Kriterien erfüllt, kann sich der Bausparer die vereinbarte Gesamtsumme auszahlen lassen, um damit ein Wohnobjekt zu finanzieren. Der Teil des Geldes, der bisher noch nicht angespart wurde, wird dann als Darlehen gewährt. Der Zinssatz für dieses Darlehen wurde ebenfalls schon bei Vertragsabschluss festgelegt und ist in der Regel sehr viel günstiger als andere Darlehen und Kredite bei Banken. Auf die Gewährung eines solchen Bauspardarlehens hat der Bausparer einen gesetzlichen Rechtsanspruch, der im Falle seines frühzeitigen Ablebens sogar auf seine Erben übergeht. Nach dem Immobilienkauf wird das Darlehen dann im Laufe der folgenden Jahre getilgt, kann aber auch ganz oder teilweise in größeren Summen zurückgezahlt werden.

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