Was muss beim Kindergeldanspruch beachtet werden?
Das Kindergeld ist dazu gedacht, einen bestimmten Grundbedarf des Kindes zu sichern. Der Kindergeldanspruch wird allerdings nicht zwangsläufig bei Vorhandensein des Kindes gewährt und unterliegt gewissen Voraussetzungen.
Das Kindergeld ist, wie es der Begriff bereits impliziert, von staatlicher Stelle für Heranwachsende vorgesehen. Alle Kinder, die ihrem Alter nach als solche gelten, erhalten Kindergeld. Der Anspruch kann sich verlängern, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. In diesem Fall erhalten auch Erwachsene bis zu einem Alter von einschließlich 25 Jahren Kindergeld. Leistet der Kindergeldberechtigte einen Dienst bei der Bundeswehr oder im zivilen Bereich, erhält er länger Kindergeld.
Einen Anspruch auf Kindergeld haben prinzipiell die jeweiligen Eltern des Kindes. Ausnahmen bestehen nur bei Vollwaisen oder Kindern, denen der Aufenthalt ihrer Eltern unbekannt ist. Sie sind bei Volljährigkeit selbst dazu berechtigt, Kindergeld zu beziehen. Der Anspruch kann allerdings auch auf die Kinder abgetreten werden, wenn es gewisse Umstände erfordern. Eine weitere Ausnahme bilden Schwerbehinderte, die das Kindergeld bis zu ihrem Tode bzw. dem der Eltern erhalten können.
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Um den Kindergeldanspruch auch im Erwachsenenalter aufrechtzuerhalten, muss sich das Kind in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung bzw. einem Studium befinden. Das Kindergeld wird in diesem Fall unter Verwendung eines speziellen Formulars bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Sie verlangt im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung des Kindergeldanspruchs die Ausbildungsnachweise des Kindes. Darüber hinaus fordert die Familienkasse Angaben zu eventuellen Ausbildungsgehältern oder anderweitigen Einkünften ein, die mit Gehaltsnachweisen belegt werden müssen. Verdient das Kind in einem Kalenderjahr insgesamt mehr als aktuell 8.004 €, so verfällt der Kindergeldanspruch. Die Familienkasse verlangt auch nach zuvor bewilligter Auszahlung des Kindergeldes eine Rückerstattung, wenn nachträglich Ablehnungsgründe erkennbar werden. Eine weitere Voraussetzung muss im Falle der Eheschließung beachtet werden. Anspruch auf Kindergeld besteht nur, wenn der Ehepartner nicht in der Lage ist, für den Unterhalt zu sorgen.
Die Höhe des Kindergeldes wurde in den letzten Jahren im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes erhöht, um Familien verstärkt zu unterstützen und Anreize für mehr Geburten zu schaffen.
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