Mit dem Gründungszuschuss in die Selbstständigkeit
Ohne Kapital in die Selbstständigkeit ist für viele Menschen nicht möglich. Wer sich aber aus der Arbeitslosigkeit heraus dennoch selbstständig machen möchte, kann einen Gründerzuschuss beantragen.
Der Weg in die Selbstständigkeit ist mit Risiko und teilweise auch Kosten verbunden. Aus diesem Grund trauen sich viele Menschen oft nicht zu, ein Unternehmen zu gründen oder sich selbstständig zu machen. Der Gründerzuschuss ist dazu da, Personen zu unterstützen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus dennoch versuchen wollen, sich selbstständig zu machen. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit er auch gewährt wird. Insgesamt ist es möglich, durch den Zuschuss bis zu 24.000 Euro zu erhalten. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass die geplante Selbstständigkeit in Vollzeit ausgeübt wird. Zudem muss der Antragsteller ab Zeitpunkt des Antrages noch mindestens drei Monate einen Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld haben.
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Mit dem Antrag ist ein lückenloser Businessplan einzureichen. Dieser muss Angaben zur Art der Selbstständigkeit sowie zu Kosten und Einnahmen enthalten. Es ist immer empfehlenswert, den Businessplan von einer Beratung überprüfen zu lassen. Zudem muss eine nachweislich fachkundige Stelle diesen auch durchsehen und dem Antragsteller dokumentieren, dass das Vorhaben tragfähig ist. Nur wenn das Amt davon überzeugt ist, dass die Selbstständigkeit funktionieren kann, gibt es auch den Zuschuss. Je nachdem, in welchem Bereich die Selbstständigkeit erfolgen soll, sind vom Antragsteller alle notwendigen Fähigkeiten und speziellen Kenntnisse nachzuweisen. Das zuständige Amt ist berechtigt, dem Antragsteller eine Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu verordnen, bevor der Gründerzuschuss genehmigt wird.
Nach der Zusage erfolgt die Auszahlung in zwei Stufen. Für die ersten neun Monate der Selbstständigkeit erhält der Antragsteller sein Arbeitslosengeld in voller Höhe. Zusätzlich gibt es 300 Euro, die zur Absicherung notwendiger sozialer Leistungen dienen. Dazu gehören beispielsweise Zahlungen für die Krankenkasse oder für die Altersvorsorge. Gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit sind die Einnahmen meist noch nicht so hoch, dass davon alle anfallenden Kosten bestritten werden können. Nach Ablauf der neun Monate hat der Antragsteller die Möglichkeit, eine Verlängerung zu bekommen. Für weitere sechs Monate ist die Zahlung von 300 Euro möglich. Allerdings muss der Antragsteller nachweisen, dass er in der vergangenen Zeit der Selbstständigkeit sich intensiv um den Aufbau gekümmert hat. Dazu legt er seine Aktivitäten und auch die Einnahmen und Ausgaben offen. Nur wenn deutlich wird, dass die Selbstständigkeit eine Zukunft hat, wird die Weiterzahlung genehmigt.
Der Gründerzuschuss wird nur Personen gezahlt, die sich in einer Arbeitslosigkeit befinden. Er dient dazu, sie in der ersten Zeit zu unterstützen und ihnen den Einstieg auch ohne Kapital zu erleichtern. Für die ersten Monate sind die fixen Kosten somit gedeckt, da diese ja trotzdem weiterlaufen. Dazu zählt beispielsweise auch die Miete oder Nahrungsmittel. Mit dem Gründerzuschuss haben Selbstständige in der ersten Zeit somit nicht mit dem Problem zu kämpfen, wie sie ohne genügend Einnahmen den Alltag bewältigen sollen, und können sich komplett auf das Geschäft konzentrieren.
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