Miete erhöhen: Wann ist es zulässig und nötig?
Die monatlichen Mietkosten für Wohnungen können bei Bedarf erhöht werden. Gründe hierfür sind verschieden, nicht selten kommt es hier auch zu Konflikten zwischen Vermietern und Mietern.
Nachdem ein Mietvertrag abgeschlossen ist und die neue Wohnung bezugsfertig gemacht wurde, beginnt für viele Mieter ein neuer Lebensabschnitt. Neue Wohnung, neue Umgebung und oft auch eine neue Arbeit warten nun darauf, etabliert zu werden. Im Laufe des Mietverhältnisses können hier jedoch auch Änderungen im Mietvertrag vorgeschlagen werden: Die monatlichen Kosten für die Wohnung können, wenn sie durch genügende Begründung untermauert sind, vom Vermieter erhöht werden. Dem Mieter bleibt hier die Möglichkeit eine Zustimmung zur Änderung der im Mietvertrag vorgesehenen Miete abzugeben oder dagegen rechtliche Schritte einzuleiten. Um dies zu machen, ist der Gang zum Rechtsanwalt oft nicht weit.
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Es ist in den meisten Fällen gesetzlich verankert, ob eine Mieterhöhung zulässig ist oder nicht, ob also eine Klage gegen die Erhöhung Erfolg haben wird. Im Paragraf 558 im Bundesgesetzbuch (BGB) ist festgelegt, wann der Vertrag zwischen Vermieter und Mieter geändert werden kann und muss. Hier ist erläutert, dass beispielsweise nach fünfzehn Monaten, in denen die Miete unverändert geblieben ist, erst eine Mieterhöhung vorgeschlagen werden kann. Frühestens ein Jahr nach diesem Vorschlag kann eine Mieterhöhung geltend werden. Zur Klärung, ob die Höhe des Zuschlages angemessen ist, kann auch die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden. Hier werden Wohnräume vergleichbarer Ortschaften und Ausstattungen im Preis verglichen. Eine Kappungsgrenze legt außerdem fest, dass die Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren 20% der Miete nicht übersteigen darf. Hier sollten die Ausnahmen von der Grenze beachtet werden. Es ist ebenfalls vorgeschrieben, dass der Vermieter schriftlich erklären muss, weshalb die Miete erhöht wird. Dem Mieter ist dann eine Frist von drei Monaten gegeben, um Revision einzulegen. Dann kann das Verfahren aufgenommen werden. Außerdem ist es Vermietern möglich, eine Mieterhöhung vorzuschlagen, wenn Verbesserungen am Wohnobjekt vorgenommen wurden. Die Verbesserungen müssen jedoch deutlichen Einfluss auf die Wohnqualität haben. Um die Ausgaben zu decken, werden die Kosten oft an den Mieter weitergegeben. Hier ist zu beachten, dass, solange der Mieter die Verbesserungen auf eigene Kosten durchführt, eine Mieterhöhung nicht vorgeschlagen werden kann. Ausnahme- und Sonderfälle, wann ein Anstieg der Miete zulässig ist, sind immer wieder in den Medien.
In einigen Fällen wird eine im Vergleich zum alten Mietvertrag sehr hoch ausfallende monatliche Miete vorgeschlagen. Hier wird vermutet, dass einige Vermieter damit versuchen, ungeliebte Mieter aus dem Mietverhältnis zu bekommen. Oftmals wird die Möglichkeit genutzt, nach vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses neue Verträge abzuschließen, die schon zu Beginn eine deutlich höhere Miete verzeichnen. Besonders häufig tritt dies in Regionen auf, in denen die Nachfrage an Wohnungen das Angebot übersteigt. Hier können dementsprechend leicht neue Mieter gefunden werden, die dann auch einer sehr hohen Miete zustimmen werden und können.
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