Leasing ohne Bonitätsprüfung als Finanzierung
Ein Leasingvertrag ist eine Art Mietvertrag, bei dem sich aber andere Rechte und Pflichten ergeben können als bei anderen Mietverträgen. Der Leasingnehmer trägt meistens ein größeres Risiko.
Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Leasingvertrag mit einem hohen Risiko für den Leasinggeber abgeschlossen wird. Speziell bei der Finanzierung von Fahrzeugen sind Leasingverträge sehr beliebt und bieten dem Kunden die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu nutzen, das er sonst nicht hätte bezahlen können. Als Leasinggeber können dabei verschiedene Vertragspartner auftreten, zum Beispiel der Fahrzeughersteller selber, eine vom Hersteller zu diesem Zweck gegründete Bank oder Leasinggesellschaft oder auch eine unabhängige Leasinggesellschaft.
Bei einem Leasingvertrag wird der Leasinggegenstand - zum Beispiel ein Fahrzeug - vom Leasinggeber angeschafft und bezahlt und dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen. Im Gegensatz zu einem Wohnungsmietvertrag, bei dem der Vermieter für den Erhalt des Hauses zuständig ist, wird bei einem Fahrzeugleasingvertrag die Instandhaltung des Leasinggegenstandes zur Aufgabe des Leasingnehmers. Vorbeugende Wartung sowie anfallende Reparaturen sind somit vom Leasingnehmer zu bezahlen.
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Entscheidender Faktor für den Leasinggeber ist die Bonität eines Leasingnehmers, denn das finanzielle Risiko trägt in erster Linie der Leasinggeber. Der Leasingnehmer muss also in der Lage sein, die monatlichen Leasingraten bezahlen zu können. Dies kann er auf verschiedene Arten nachweisen, und wenn dem Leasinggeber diese Nachweise ausreichen, kann ein Leasingvertrag zustande kommen. Die Voraussetzungen der einzelnen Gesellschaften sind hier durchaus unterschiedlich, sodass sich ein Vergleich in jedem Fall lohnt.
Zu beachten ist bei einem Leasingvertrag insbesondere, dass dieser sehr unflexibel ist. Sowohl die Raten wie auch die Laufzeit eines Leasingvertrages sind festgelegt, und Abweichungen davon sind nicht vorgesehen. Bei einer Fahrzeugfinanzierung ist dabei immer mit ausschlaggebend, welche Kilometerleistung für die Nutzung vorgesehen ist. Je mehr Kilometer dabei während der Leasingdauer gefahren werden sollen, desto teurer wird das Leasing. Sind aber mehr Kilometer gefahren worden als vereinbart, kann der Leasinggeber eine Entschädigung für diese Mehrkilometer verlangen, und dies wird meistens sehr teuer.
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