Doppelte Buchführung: Jahresabschluss und mehr

Die doppelte Buchführung, die nach strengen, gesetzlichen Vorschriften angefertigt werden muss, ist in Deutschland die geläufigste Art der Finanzbuchhaltung. Mit ihr werden Gewinne ermittelt und eine Bilanz aufgestellt.

 

Die doppelte Buchführung wird auch als kaufmännische Buchführung bezeichnet. Sie ist eine Art der Finanzbuchhaltung, welche wiederum ein Bereich des gesamten betrieblichen Rechnungswesens ist. Generell versteht man unter Buchführung die Aufzeichnung aller geschäftlichen Vorgänge. Dazu werden Quittungen und Belege gesammelt und am Monats-, Quartals- oder Jahresende mit dem Finanzamt abgerechnet. Natürlich ist die Buchführung für Unternehmer eine gute Möglichkeit, den Überblick über Geschäftsvorgänge zu haben und daraus die richtigen unternehmerischen Entscheidungen abzuleiten. Dennoch lassen sie viele Unternehmen in erster Linie aufgrund der gesetzlichen Regelungen der Behörden anfertigen.

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Die doppelte Buchführung ist nämlich nicht die einzige Möglichkeit, einen Jahresabschluss zu erstellen und damit das kaufmännische Geschäftsjahr abzuschließen. Der Jahresabschluss gibt einen detaillierten Überblick über den Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens im vergangenen Geschäftsjahr. Unternehmen, die aufgrund ihrer Rechtsform oder ihres Umsatzes zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung über das abgeschlossene Geschäftsjahr erstellen lassen. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen lassen ihren Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen. Große Firmen haben in der Regel eigene Abteilungen, die sich um die Buchhaltung und Finanzen kümmern.

Doch längst nicht alle Unternehmer sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Freiberufler und kleine Gewerbetreibende müssen lediglich eine sogenannte Einnahme-Überschuss-Rechnung aufstellen. Diese Rechnung ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung: Nur die Zu- und Abflüsse, also die Einnahmen und die Ausgaben, werden berücksichtigt, während Veränderungen am Inventar nicht in die Rechnung einbezogen werden. Während Selbstständige in freien Berufen immer diese vereinfachte Abrechnung anwenden können, ist es bei Gewerbetreibenden abhängig vom Umsatz beziehungsweise vom Gewinn. Überschreiten diese gewisse Grenzen, sind Gewerbetreibende zur doppelten Buchführung verpflichtet.

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