Den rechtmäßigen Ehegattenunterhalt berechnen
Beschließen verheiratete Paare sich zu einer Scheidung und leben in Trennung, kann in einigen Fällen ein Ehegattenunterhalt fällig werden. Über Online-Portale und Tabellen lassen sich die Beträge berechnen.
Unterhaltszahlungen werden nach der Trennung von Ehepaaren meist fällig, wenn ein Ungleichgewicht zwischen den Einkommen der beiden getrennten Partner besteht. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn ein Partner sich vermehrt im Haushalt um die Kinder gekümmert hat oder nur eine Teilzeitstelle ausübte. Die Berechnung von Unterhaltszahlungen sowohl für Ehegatten als auch für Kinder erfolgt über eine bestimmte Tabelle, die jedes Jahr angepasst wird. Über einige Online-Portale kann diese Tabelle heruntergeladen werden. Diese sollte so gestaltet sein, dass die relevanten Daten eingetragen werden können und am Ende ein bestimmtes Ergebnis für den Unterhalt ausgeworfen wird. Einige Online-Portale haben die Rechner auch direkt in ihre Seite eingebunden, somit muss kein extra Dokument mehr heruntergeladen werden. Über eine einfache Suche im Internet können die entsprechenden Seiten gefunden werden.
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Bei der Berechnung der jeweiligen Unterhaltsbeträge müssen zunächst einige Daten eingetragen werden. Hierbei kommt es auf die relevanten Einkommen beider Ehepartner an. Wichtige Daten sind unter anderem das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate mitsamt aller zusätzlichen Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Ebenfalls wird der Mietwert der eigenen Wohnung berücksichtigt, solange sie selbst genutzt wird. Weitere Einnahmen, wie Steuererstattungen oder Zinsen werden ebenfalls berücksichtigt und sollten in die Berechnung eingetragen werden. Neben den relevanten Daten für die Einkommensseite werden ebenfalls Belastungen berücksichtigt, wie Beiträge für die Krankenkasse und weitere Sozialversicherungen. Bei einem abzuzahlenden Haus kommen die Zinsen und die Tilgung hinzu. Weitere Versicherungen werden als Belastung ebenfalls hinzugerechnet. Aufgrund der eingegebenen Daten entsteht für beide getrennte Ehepartner ein sogenanntes bereinigtes Einkommen. 90 Prozent dieses Wertes werden dann als unterhaltsrelevantes Einkommen berücksichtigt.
Der jeweilige Ehegattenunterhalt wird aus dem Vergleich der beiden unterhaltsrelevanten Einkommen berechnet. Der genaue Rechenweg und die rechtliche Grundlage sollten in dem jeweiligen Online-Portal erklärt werden. Im Grunde wird ein niedrigeres unterhaltsrelevantes Einkommen durch das höhere ausgeglichen. Meist berechnen die Onlinerechner ebenfalls den anfallenden Kindesunterhalt, sollten Kinder vorhanden sein. Dabei kommt es auf die Anzahl der Kinder und das jeweilige Alter an, wobei es verschiedene Altersstufen zu berücksichtigen gilt. Auch Kinder über 18 Jahren werden in die Rechnung eingeschlossen. Der Kindesunterhalt ergibt sich schließlich aus dem Nettoeinkommen und den anfallenden Belastungen der Eltern, wie der Krankenkassenbeitrag. Daraus wird ein bestimmtes anrechenbares Einkommen errechnet und mithilfe einer festgelegten Tabelle wird der Satz für den Kindesunterhalt ausgeworfen. Beim Kindesunterhalt kommt es auch auf die Zahlung von Kindergeld an, wobei die Hälfte abgezogen wird, wenn die Ehefrau den gesamten Betrag erhält. Schließlich ergeben der Ehegattenunterhalt und der Kindesunterhalt zusammen den gesamten Unterhaltsbetrag.
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