Den Kindergeldantrag erhält man auch über das Internet
Während man in früheren Zeiten den Kindergeldantrag nur über die Familienkasse oder über die Bundesagentur für Arbeit erhalten konnte, kann man ihn heutzutage auch über das Internet herunterladen.
Einige europäische Länder gewähren Erziehungsberechtigten Kindergeld. In Deutschland wird diese staatliche Unterstützung monatlich auf das bei der Familienkasse hinterlegte Bankkonto überwiesen. Für das erste sowie auch für das zweite Kind erhält man in Deutschland einen Regelsatz von jeweils 184 Euro. Für das dritte Kind bekommen Erziehungsberechtigte 190 Euro und ab dem vierten Kind erhöht sich das Kindergeld wiederum auf 215 Euro pro Kind. Diese staatliche Unterstützung kann von jedem in Deutschland gemeldeten Erziehungsberechtigten beantragt werden. Hierbei ist es völlig egal, ob es sich um das leibliche Kind, ein Pflegekind oder auch um ein adoptiertes Kind handelt. Auch für Enkelkinder, deren Erziehungsberechtigte die Großeltern sind, wird das Kindergeld gezahlt. Wichtig ist nur, dass sich der Antragsteller ganz oder zumindest überwiegend in Deutschland aufhält. Aber auch wer im Ausland lebt, kann ein Anrecht auf Kindergeld haben. Dies wird allerdings nur dann gezahlt, wenn die jeweilige Person auch in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
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Damit man Kindergeld erhalten kann, muss man einen Kindergeldantrag ausfüllen und diesen bei der zuständigen Familienkasse einreichen. Alle für den schriftlichen Antrag benötigten Vordrucke erhält man entweder über die Bundesagentur für Arbeit oder direkt bei der ansässigen Familienkasse. In der heutigen Zeit kann ein solcher Kindergeldantrag aber auch praktischerweise innerhalb des Internets heruntergeladen werden.
Damit die Familienkasse die Zahlung auch bewilligt, muss zu dem Kindergeldantrag die Geburtsbescheinigung beigelegt werden. Das Kindergeld wird dann bis zum 18. Lebensjahr des Kindes an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Befindet sich das Kind auch nach dem 18. Lebensjahr noch in einer Schul- oder auch Berufsausbildung, so kann die Zahlung bis zum 25. Lebensjahr des Kindes andauern. Dies gilt auch dann, wenn das Kind studiert. Für die Verlängerung des Kindergeldbezuges müssen allerdings auch die entsprechenden Ausbildungsnachweise vorgelegt werden. Hierfür benötigt die Familienkasse Studienbescheinigungen, Schulbescheinigungen oder auch Ausbildungsverträge.
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