Den Bausparvertrag kündigen ohne viel Geld zu verlieren - so klappt's!
Hat man einen Bausparvertrag abgeschlossen, stellt aber mit der Zeit fest, dass man diesen nicht benötigt, sollte man den richtigen Zeitpunkt für eine Kündigung wählen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Prinzipiell kann man einen Bausparvertrag jederzeit kündigen. Dennoch sollten Bausparer beachten, in welcher Phase des Vertrages dieser gekündigt wird, denn ein ungünstig gewählter Zeitpunkt kann mit finanziellen Einbußen zusammenhängen. Kündigt man nämlich während der Ansparphase eines Bausparvertrages, so werden bisher gezahlte Zinsen, Arbeitnehmersparzulagen sowie eventuelle Bausparprämien und -zuschüsse hinfällig und gehen verloren. Auch die eingezahlte Abschlussprovision wird von der Bausparkasse einbehalten und wird nicht erstattet. Wird der Bausparvertrag sogar noch innerhalb der Sperrfrist (diese ist von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich, meist aber drei bis sechs Monate) gekündigt, so kommt auf den Bausparer außerdem eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu. Diese an die Bausparkasse zu entrichtende Entschädigung kann bis zu einem Prozent monatlich betragen. Muss man den Vertrag trotz all dieser Nachteile in der Ansparphase kündigen, so empfiehlt es sich, zumindest die Sperrfrist abzuwarten.
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Anders verhält es sich mit einer Kündigung eines Bausparvertrages in der Rückzahlungsphase. Wenn man genau sein möchte, handelt es sich hierbei weniger um eine Kündigung, als mehr um die frühzeitige Rückzahlung bzw. um eine Sondertilgung des Darlehens. In diesem Fall muss der Bausparer mit keinerlei finanziellen Einbußen rechnen. Wird das Darlehen nicht benötigt, so kann der vermeintliche Bausparer den Vertrag im Nachhinein als gut verzinste Anlagemöglichkeit betrachten.
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