Ausbildung: BAföG gibt es nicht nur für Studenten
BAföG-Leistungen stehen nicht nur bestimmten Studenten zu, sie können auch für den Besuch von weiterführenden Bildungsstätten beantragt werden - allerdings gibt es zum Teil erhebliche Einschränkungen.
Gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, können bestimmte Ausbildungsmaßnahmen durch staatliche Zuschüsse gefördert werden.Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung gehört nicht nur das Hochschulstudium zu den geförderten Ausbildungen – auch Besuche von Fach- und Berufsfachschulen werden unterstützt. Sogar die Teilnahme am Unterricht allgemeinbildender Schulen ab der 10. Klasse kann gefördert werden – hier gibt es jedoch Einschränkungen im Hinblick auf den Leistungsumfang.
Als Voraussetzung für das Beziehen von BAföG-Leistungen muss der regelmäßige Besuch der Ausbildungsstätte dokumentiert werden – so soll sichergestellt werden, dass der Student oder Schüler das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich erreichen kann.
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Grundsätzlich wird nur die erste Ausbildung gefördert – bei einem Wechsel der Fachrichtung oder einem Abbruch der Ausbildung drohen erhebliche Einschnitte. Entsprechende Schritte sollte der Auszubildende dem zuständigen Amt möglichst früh mitteilen, um weiter BAföG-Leistungen beziehen zu können.
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