Arzt-Kosten zahlt in der Regel die Krankenkasse
Wer zum Arzt geht, macht sich meistens wegen der Arzt-Kosten keine Gedanken, denn diese werden in der Regel von den Krankenkassen getragen. Unterschiede gibt es zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse.
Statistisch betrachtet gibt es weit mehr Menschen, die gesetzlich versichert sind, als Privatversicherte. Meistens sind es Angestellte, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, die die gesetzliche Kasse für sich beanspruchen. Unternehmer und Freiberufler können wählen, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sein wollen oder sich lieber privat versichern möchten. Neben vielen Vor- und Nachteilen gibt es natürlich auch Unterschiede bezüglich der Arzt-Kosten.
Wer gesetzlich versichert ist, wird von den Arzt-Kosten meistens nicht viel mitbekommen. Pro Quartal wird die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro erhoben, der Rest wird automatisch von der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Der Patient erfährt davon nichts. Handelt es sich nicht gerade um Zusatzleistungen, die gesondert bezahlt werden müssen, so weiß der Patient gar nicht, was der Arzt für die Behandlung an ihm verdient.
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Privatversicherte haben meist genauere Vorstellungen von den entstandenen Arzt-Kosten. Privatpatienten bekommen von ihrem Arzt am Ende des Quartals eine Rechnung zugestellt mit der Bitte, diese innerhalb von vier Wochen zu begleichen. Diese Rechnung wird dann bei der zuständigen Kasse eingereicht und je nachdem, wie hoch die eigene Selbstbeteiligung ist, von der Gesellschaft bezahlt. Im Vergleich zu gesetzlich versicherten Patienten müssen Privatpatienten keine Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro bezahlen.
Diese Kosten sind gemäß der vorangegangenen Berichterstattung erstattungsfähig. Wer als gesetzlich Pflichtversicherter etwaige Zusatzleistungen für sich in Anspruch nehmen möchte, muß diese jedoch selbst bezahlen. Der Arzt wird dann den Patienten auf diese Kosten aufmerksam machen und nachfragen, ob er bereit ist, diese selbst zu tragen. Wird dies verneint, so können Zusatzleistungen, die auch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, nicht durchgeführt werden. Solche zusätzlichen Leistungen unterliegen damit der freiwilligen Vereinbarung zwischen Arzt und Patient. Wer nun mit dem Gedanken spielt, eine Zusatzversicherung für eventuelle Arztbehandlungen abzuschließen, sollte sich zuvor genau informieren.
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