Art des Abschreibungsverfahrens: Lineare Abschreibungen
In einem Betrieb fallen zur Berechnung der jährlichen Steuerleistung verschiedene Abschreibungsarten an. Es wird zwischen den Verfahren lineare Abschreibungen, degressive und progressive Abschreibung differenziert.
Um das Thema Abschreibungen ausführlicher zu betrachten, kann man sein Augenmerk auf die verschiedenen Gründe legen, die zu einer Abschreibung führen können. Hierunter fallen beispielsweise verbrauchsbedingte Abschreibungen, welche sich unter anderem durch den natürlichen Verschleiß eines Gebrauchsgutes ergeben, oder eine Wertminderung infolge eines unvorhergesehenen Schadens; des weiteren gibt es wirtschaftlich bedingte Abschreibungen. Dies ist häufig der Fall, wenn eine Wertminderung aufgrund eines technischen Fortschrittes entsteht, oder aufgrund fallender Absatzpreise auf dem Markt. Als weitere Ursache gibt es zeitlich bedingte Abschreibungen; diese Abschreibungsform zielt meist darauf ab, die Gewinnausschüttung und dadurch bedingt die Art der Besteuerung zu beeinflussen. Lineare Abschreibungen sind eine steuerrechtliche Regelmethode. Im Fachterminus wird die Abschreibung häufig als AfA bezeichnet. AfA bedeutet dem Wortsinn nach: Absetzung für Abnutzung.
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Eine Abschreibung wird nach dem Faktor Zeit berechnet. Die Zeit ist die voraussichtliche Nutzungsdauer eines Betriebsmittels. Um eine geeignete Abschreibungsmethode festzulegen, ist es notwendig, sich über die Art der Abschreibung im Klaren zu sein. Zunächst wird unterschieden in "gleichmäßige Abschreibung" und "ungleichmäßige Abschreibung". Meist fallen lineare Abschreibungen hierbei unter den Ordnungsbegriff der "gleichmäßigen Abschreibung".
Lineare Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die angenommene Nutzungsdauer. Das macht die Abschreibungsform sehr übersichtlich und angenehm im Verlauf der Zeit. Der jährliche Abschreibungssatz bleibt konstant, ebenso der Abschreibungsbetrag. Um dies zu erreichen, erfolgt die Berechnung der Abschreibung mathematisch wie folgt:
Der Abschreibungsbetrag ergibt sich aus der Division des Bemessungswert durch die Nutzungsdauer. Der Abschreibungsbetrag des Gutes wird vom Restwert berechnet. Der Betrag bleibt hierbei konstant. Der Buchwert des Betriebsmittels bleibt am Ende der Abschreibungszeit mit 1 Euro als Wert in den Büchern des Rechnungswesens bestehen.
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