Zielgruppe für eine freiwillige Krankenversicherung
Arbeitnehmer sind bis zu einem bestimmten Verdienst in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Vielverdienern und Selbständigen steht diese über die freiwillige Krankenversicherung ebenfalls offen.
In Deutschland ist es für ausnahmslos jeden Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Kinder sind hierbei über ihre Eltern mit versichert. Arbeitnehmer müssen sich in der Regel in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, es sei denn, ihr Gehalt liegt oberhalb der sogenannten Verdienstgrenze. Ist dies der Fall, können sich Arbeiter und Angestellte wahlweise auch privat krankenversichern. Dies ist allerdings nicht für jeden lohnenswert. Daher bleiben viele Gutverdiener weiterhin über die freiwillige Krankenversicherung Mitglied ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse. Auch Selbständigen steht diese Möglichkeit als Alternative zur Privatversicherung offen.
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Diese Entscheidung sollte man auf keinen Fall leichtfertig treffen. Zwar locken viele Privatkassen mit niedrigen Monatsbeiträgen, nicht immer rechnen sich diese jedoch auf lange Sicht. Hat man sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden, kann man nur sehr schwer wieder in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Außerdem sind besonders günstige Beiträge meist mit einer hohen Selbstbeteiligung verbunden. Bis zu diesem Betrag muss man die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte vollständig selbst bezahlen. Des weiteren richten sich die Kosten hier nicht nach dem Verdienst, sondern nach dem Gesundheitszustand und gewünschten Leistungsumfang. Für Selbständige mit einem eher geringen Einkommen kann sich dies als Nachteil erweisen, zumal die Beiträge nicht dauerhaft gelten, sondern mit zunehmendem Alter ansteigen. Im Gegensatz dazu werden die Kosten für eine freiwillige Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse anhand des Einkommens berechnet. Zusätzlich sind die Beiträge durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben hin begrenzt. Ein weiterer Vorteil ist, dass man in der gesetzlichen Krankenversicherung seine Kinder kostenfrei mitversichern kann. Diese Familienversicherung gilt zusätzlich für den Ehepartner, sofern dieser nicht über eigenes Einkommen verfügt. Daher sollte man sich gut überlegen, ob man diese Vorteile zugunsten einer Privatversicherung aufgeben möchte.
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