Privat-Haftpflicht – Schutz vor Regressansprüchen
Versicherungsschutz gegen verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden braucht jeder Mensch. Eine Versicherung für eine Privat-Haftpflicht schützt den Versicherten bei Regressansprüchen vor einem finanziellen Ruin.
Einen Haftpflichtschaden kann jedermann zu jeder Zeit verursachen. Dann haftet eine Person oder die Familienangehörigen für alle Schäden, die gegenüber fremden Leuten verursacht wurden. Dies gilt für das gesamte Vermögen und, bis zur gesetzlich festgeschriebenen Pfändungsgrenze, für das berufliche Einkommen – und das ein Leben lang. Eine Versicherung für eine Privat-Haftpflicht schützt das Vermögen und Einkommen vor solchen Forderungen. So kann jemand unter Umständen einen Brand oder als Fußgänger oder Radfahrer einen schweren Verkehrsunfall verursacht haben. Dann zahlt die Versicherung den Schaden des Geschädigten. Sie wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab. Wenn es zu einem Prozess kommt, werden die Prozess- und Anwaltskosten übernommen.
- parkavenue: Kündigen oder doch Verkauf? Lebensversicherung!...
- parkavenue: Pferdehaftpflichtversicherung als...
- Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor.
Kinder unter 7 Jahren brauchen keinen Versicherungsschutz. Für den Schaden, den ein kleines Kind anrichtet, wird nämlich nicht dieses Kind verantwortlich gemacht, sondern derjenige, der die Aufsicht über das Kind geführt hat. Kinder sind nach Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert, wenn diese noch zur Schule gehen oder nach der Schule gleich eine Berufsausbildung begonnen haben. Nach Abschluss der Schule oder Berufsausbildung und auch während der Berufsfortbildung brauchen volljährige Kinder eine eigene Versicherung für eine Privat-Haftpflicht. Mitversichert ist der Ehegatte oder ein ständiger Lebensgefährte, mit dem man in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebt sowie der Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.
Geschützt sind Personen in der Eigenschaft als Privatperson, nicht aber, sofern sie eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit oder ein besonders gefährliches Hobby ausüben wie beispielsweise Windsurfen, Gleitschirmfliegen oder Pyrotechnik. Alle Risiken, die nicht durch eine Versicherung für eine Privat-Haftpflicht gedeckt sind, müssen gesondert versichert werden. Ausgeschlossen sind beispielsweise Schäden durch Mofas, Autos, Surfbretter, Motor- oder Segelboote, Hunde, Pferde oder aus dem Tank auslaufendes Heizöl. Die Versicherungsbeiträge können bei der Einkommensteuererklärung oder beim Lohnsteuer-Jahresausgleich gegenüber dem zuständigen Finanzamt als Sonderausgabe abgesetzt werden.
- Steuerfreie Auslöse bei Verpflegungsmehraufwand
- Krankenversicherung ohne Einkommen:...
- Grundbuch und Grundschuld (ohne...
- Buchungssätze online bilden, üben...
- Der Vordruck zur Einzugsermächtigung...
- Bewirtungskosten Formular: Download...
- Kostenlos: Werkvertrag und andere...
- Rechnungsformulare kostenlos im...
- Einen Zuschuss zum Krankengeld...
- Unfallversicherung Beiträge - Grundlagen...
