Garantiezins: Sicherheit für Versicherungsnehmer
Der Garantiezins bezeichnet den gesetzlich geregelten Zinssatz, zu dem der Einzahlungsbetrag laut Kranken- und Lebensversicherungsrecht bis zu seiner Rückzahlung verzinst werden muss.
Beim Garantiezins spricht man heute auch vom Höchstrechnungszins. Dieser Begriff meint den garantierten Rechnungszins auf den Sparanteil, der in eine Lebensversicherung eingezahlt wurde. Dieser Höchstrechnungszins ist gesetzlich geregelt und legt fest, welchen Zinssatz Lebens- und Krankenversicherungen für die Deckungsrückstellungen im höchsten Fall zugrunde legen dürfen, also welche Kapitalerträge die Versicherungen ihren Versicherungsnehmern jährlich maximal gutschreiben müssen. Hierbei wird sich oft an der Durchschnittsrendite von Staatsanleihen orientiert.
Der gesetzlich festgelegte Höchstrechnungszins gilt für alle Lebensversicherungen gleichermaßen und wird durch Verordnung durch das Finanzministerium festgelegt. Schwankungen im Zinsniveau wirken sich aus diesem Grunde auch direkt auf die Lebensversicherungsrenditen aus. Die Höhe der Garantieverzinsung richtet sich also nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich festgelegten garantierten Zinssatzes. Wenn also der Abschluss einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung geplant ist, sollte sich nach dem aktuellen garantierten Zinssatz erkundigt werden. Gegebenenfalls könnte eine Verschiebung des Vertragsschlusses auf das Folgejahr durch günstigere Zinssätze von Vorteil sein und dem Versicherungsnehmer somit höher Gewinne garantierten.
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In den vergangenen Jahren ist der Satz für gesetzlich festgelegte Garantieverzinsungen wegen anhaltender Banken- und Wirtschaftskrise stetig gesunken.
Auch im Bankenwesen wird oft von einem Garantiezins gesprochen. Hier meint die Bezeichnung im Hinblick auf Kapitalanlagen und Kredite die vertraglich festgelegte Verzinsung. Bei einem Kreditvertrag, der mit variabler Verzinsung des Zinssatzes abgeschlossen wurde, meint der garantierte Zinssatz den im höchsten Fall zu zahlenden Zinssatz. Im Bankenwesen werden diese Vereinbarungen aber frei vereinbart und sind nicht gesetzlich geregelt. So kann es auch vorkommen, dass die Garantiezinsen von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Bei ein und derselben Bank gilt der garantierte Zins auch nur so lange, wie die Bank liquide ist. Bei einem Insolvenzfall verfallen die getroffenen Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung.
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