Effektiver Jahreszins als Basis für den Zinsvergleich

Bei vielen Angeboten ist kein effektiver Jahreszins, sondern ein Nominalzins angegeben. Dieser ist allerdings nur wenig aussagekräftig, da anfallende Nebenkosten noch nicht eingerechnet sind.

 

Wer einen Kredit aufnehmen möchte, sollte im Vorfeld mehrere Angebote miteinander vergleichen, da die Zinsen hierfür sehr unterschiedlich ausfallen können. Dabei sollte man darauf achten, dass dem Vergleich ein effektiver Jahreszins zugrunde liegt. Nur dieser ist wirklich aussagekräftig in Bezug auf die tatsächlichen Kosten des Kredits. Teilweise wird stattdessen der Nominalzins angegeben, da dieser niedriger ist und der Kredit somit auf den ersten Blick günstiger erscheint. Zwar ist jede Bank verpflichtet, den Effektivzins anzugeben, dieser versteckt sich aber oft in den Fußnoten des Angebots oder im Kreditantrag.

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Der Nominalzins bezeichnet lediglich den reinen Zinsaufschlag auf die Kreditsumme. Bei der Kreditaufnahme entstehen jedoch weitere Kosten für den Vertragsabschluss und die Kontoführung. Diese sind von Bank zu Bank unterschiedlich und fallen zusätzlich zum Nominalzins an. Daher ist er für einen fundierten Kreditvergleich nicht geeignet. Im effektiven Jahreszins sind hingegen sämtliche Kreditnebenkosten eingerechnet. Daher kann man anhand dieses Wertes diverse Kreditangebote miteinander vergleichen. Allerdings sollte man sich hier nicht an dem im Internet oder auf Werbeprospekten angegeben Zinssatz orientieren, da es sich dabei nur um den geringstmöglichen Wert handelt. Der tatsächliche Zinsaufschlag richtet sich nach der Kreditwürdigkeit des Antragstellers, der Kreditsumme und der Abzahlungsdauer. Daher wird oft ein deutlich höherer effektiver Jahreszins veranschlagt als der Beworbene veranschlagt. Kredite lassen sich also nur richtig miteinander vergleichen, wenn man zunächst ein unverbindliches Angebot einholt.

Ist in einem Kreditangebot kein effektiver Jahreszins enthalten, sollte man diesen erfragen und schriftlich bestätigen lassen. Verweigert ein Anbieter diese Angabe, kann es sich dabei um kein seriöses Unternehmen handeln. Prinzipiell sollte jeder Kreditvertrag darauf geprüft werden, ob die Konditionen mit denen des Angebots übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, sollte man auf eine Korrektur bestehen. Außerdem hat man nach Vertragsabschluss vierzehn Tage Zeit, vom Vertrag zurückzutreten.

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