Die Wohngebäude-Versicherung: Ein Muss für Hausbesitzer
Viele erinnern sich noch an „Kyrill“, den gewaltigen Sturm, der im Januar 2007 über Teile Deutschlands hinwegfegte und teure Schäden verursachte. Eine Wohngebäude-Versicherung ist in einem solchen Fall besonders wichtig.
Eine Wohngebäude-Versicherung greift unter anderem bei Sturm, Hagel, Brand, Explosion und Blitzschlag. Wie der Name bereits sagt, bezieht sich diese Versicherung auf das Gebäude an sich. Bewegliche Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte und Kleidung sind nicht mitversichert. Im Vordergrund stehen die Kosten für die Sanierung oder den Wiederaufbau des Gebäudes.
Mitversichert ist das Gebäudezubehör, beispielsweise Briefkästen, Klingelanlagen und Müllboxen. Daneben sind auch Carports und Gartenhäuser, sowie Gehwegbefestigungen versichert.
Die Wohngebäude-Versicherung umfasst drei Versicherungen: eine Feuer-, eine Leitungswasser- und eine Sturmversicherung. Die Feuerversicherung umfasst Schäden, die durch einen Brand, einen Blitzschlag oder eine Explosion oder Implosion entstehen.
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Die Leitungswasserversicherung beinhaltet Frost- oder Bruchschäden sowie Schäden, die durch ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind. Schäden, die durch Sturm und Hagel entstehen, werden in der Sturmversicherung zusammengefasst.
Neben der Absicherung gegen alle diese Risiken, ist es auch möglich, nur eine oder zwei der drei genannten Versicherungen abzuschließen. Die meisten Eigentümer entscheiden sich jedoch für eine kombinierte Versicherung.
Im Schadensfall zahlt die Versicherung die gesamten Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Zu den genannten Risiken können dann auch die Kosten für die Absicherung des Grundstückes und das Wegräumen beschädigter Teile kommen. Auch die Kosten für entgangene Miete oder eine Ersatzwohnung werden in angemessener Höhe von der Versicherung getragen.
Bei kreditfinanzierten Gebäuden verlangen Banken meist eine Feuerversicherung, um die Hausfinanzierung abzusichern. In einigen Regionen ist eine Gebäudeversicherung sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Wer eine Gebrauchtimmobilie erwirbt, übernimmt damit auch die bestehende Wohngebäude-Versicherung. Die Police kann jedoch bis zu einem Monat nach Eintragung ins Grundbuch vom neuen Eigentümer gekündigt werden.
Alle baulichen Veränderungen sind dem Versicherer mitzuteilen, damit der Versicherungsschutz angepasst werden kann.
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