Wie man in seiner Firma einen Betriebsrat gründen kann

Die Gründung eines Betriebsrates ist eine formal einfache Aufgabe, die man allerdings mit möglichst vielen Kollegen absprechen sollte. Schließlich sollen die Betriebsräte die Interessen aller Mitarbeiter vertreten.

 

Einen Betriebsrat gibt es in einer großen Zahl von Unternehmen, und viele Arbeitnehmer sind darin auch engagiert tätig. Trotzdem wissen nur die wenigsten, wie es in ihrem Unternehmen zu diesem Betriebsrat gekommen ist bzw. wie man eine Arbeitnehmervertretung gründet. Falls man für eine Firma arbeitet, die noch keinen eigenen Betriebsrat hat, sollte man sich deshalb mit dem Thema beschäftigen.

Bei Betriebsräten handelt es sich um institutionalisierte Arbeitnehmervertretungen in Unternehmen. Sie gehören zu den gewählten Unternehmensorganen, in denen die Arbeitnehmerinteressen durch Mitwirkung und Mitbestimmung an betrieblichen Entscheidungen vertreten werden sollen. Dazu ist es notwendig, dass der Betrieb mindestens fünf ständige Arbeitnehmer beschäftigt. Die Betriebsräte sollten dabei nicht verwechselt werden mit den Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften. Außerdem gelten die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes nur für privatwirtschaftliche Unternehmen. In der öffentlichen Verwaltung hingegen werden vergleichbare Aufgaben von den Personalräten übernommen.

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Die Gründung eines Betriebsrates kann grundsätzlich von jedem Mitarbeiter ausgehen. Es ist keine Abstimmung unter den Mitarbeitern dafür notwendig. Die Gründung ist jederzeit möglich und darf durch den Arbeitgeber nicht verhindert werden. Die Wahl der Betriebsräte kann ebenfalls von allen Beschäftigten vorgenommen werden mit Ausnahme leitender Angestellter. Das Wahlrecht gilt auch für Leiharbeiter und Teilzeitbeschäftigte, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb gearbeitet haben. Die Kandidaten für das Amt des Betriebsrats hingegen müssen länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sein, es sei denn, dass das Unternehmen noch keine sechs Monate besteht.

Auch wenn die Gründung eines Betriebsrates von einem Einzelnen ausgehen kann, sollte sie unbedingt mit möglichst vielen Kollegen abgesprochen werden. Schließlich sollen die gewählten Betriebsräte später auch von einer Mehrzahl der Beschäftigten akzeptiert und unterstützt werden. Daher sollte die Gründung auch erst erfolgen, wenn genügend mögliche Kandidaten zur Verfügung stehen.

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