Wie man in Deutschland eine Limited gründen kann
Bei der Unternehmensgründung stellt sich die Frage der Wahl der richtigen Rechtsform. Wer eine Limited gründen möchte, sollte sich über die entsprechenden Vor- und Nachteile im Klaren sein.
Die Zahl der Unternehmensgründungen steigt seit vielen Jahren stetig an. Immer mehr Menschen trauen sich, als selbstständige Unternehmer auf dem Markt aufzutreten. In Abhängigkeit von der anfänglichen Kapitalausstattung und der Geschäftsidee steht dabei immer wieder die Frage im Raum, welche Rechtsform man für sein Unternehmen wählen sollte. Wer auf die Haftungsbeschränkung wert legt, hat sich dabei in der Vergangenheit häufig für die deutsche GmbH entschieden. Die Rechtsreformen der letzten Zeit lassen es aber immer attraktiver erscheinen, stattdessen eine Limited gründen zu wollen. Und tatsächlich bietet diese alternative, englische Rechtsform gewisse Vorteile, über die man sich vor einer Unternehmensgründung informiert haben sollte. Denn steht die Rechtsform einmal fest, fällt es vielen schwer, noch einmal eine Umwandlung vorzunehmen.
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Im Rahmen der europäischen Niederlassungsfreiheit ist es auch für deutsche Gründer vorgesehen, eine englische Limited gründen zu können. Diese Wahlfreiheit bei der Entscheidung für eine Rechtsform ist in mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs bestätigt worden. Und so haben tatsächlich bereits eine große Anzahl an deutschen Bürgern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine Limited gegründet.
Die Gründung einer englischen Limited ist innerhalb von 24 Stunden möglich, da nur eine einfache Registrierung bei den entsprechenden Behörden in England vonnöten ist. In Deutschland haben sich viele Rechtsberatungen auf derartige Gründungen spezialisiert. Für den Gründer ergibt sich der Vorteil, dass es nicht notwendig ist, für die Gründung eigens nach England fahren zu müssen. Die Gründung kann vollständig auf dem Schriftweg vollzogen werden. Darüber hinaus ist es auch nicht notwendig, dass der Unternehmer einen Wohnsitz in England hat.
Das notwendige Mindeststammkapital von 25.000 Euro ist für Unternehmensgründung häufig das größte Hindernis auf dem Weg zu einer eigenen GmbH. Hier hat die englische Limited sicherlich ihren größten Vorteil, da die Mindesteinlage nur ein Pfund beträgt. Nachteile ergeben sich dadurch, dass die Behördenkommunikation später immer über England laufen muss.
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