Welchen Umfang beinhalten die ARGE Leistungen?
Jeder Mensch, der in Not gerät, hat Anspruch auf die ARGE Leistungen. Hierzu gehört die Grundsicherung des Lebensunterhaltes, aber auch verschiedene andere Leistungen können in Anspruch genommen werden.
ARGE ist das Kürzel von Arbeitsgemeinschaft und soll Hilfsbedürftigen helfen zurück ins Arbeitsleben zu finden. Bis dahin sichert die ARGE den Lebensunterhalt. Für die Grundsicherung des Lebensunterhaltes erhalten erwerbsfähige Hilfsbedürftige von der ARGE Leistungen. Diese Leistungen setzen sich aus diversen Positionen zusammen. Als erstes zu erwähnen wäre an dieser Stelle die Regelleistung. Hierunter versteht man die Sicherung des Lebensunterhaltes. Diese beinhaltet den Bedarf für Kleidung, Strom, Hausrat, Lebensmittel und Pflegeprodukte. Einem Hilfsbedürftigen, der alleinstehend ist, steht eine Regelleistung von 347 Euro zu. Die Leistung verringert sich auf 312 Euro, wenn der erwerbsfähige der Hilfe Bedürftige in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Dies trifft aber nicht zu, wenn der Partner minderjährig ist. Auch hier beträgt die Leistung dann 347 Euro im Monat. Schließlich hat ein erwerbsfähiger Sozialempfänger Anspruch auf Kosten für die Unterkunft. In einem angemessenen Umfang werden auch die Kosten für die Heizung übernommen. Die ARGE Leistungen beinhalten außerdem den sogenannten Mehrbedarf. Den bekommen zum Beispiel Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche. Das bedeutet das sie 17% der Regelleistung zusätzlich bekommen. Hinzu kommt, dass Schwangere Umstandskleidung und eine Babyerstausstattung beantragen können.
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Wer sich zum ersten Mal eine Wohnung nimmt, kann bei der ARGE ebenfalls verschiedene Leistungen beantragen. Hat ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in einer anderen Stadt eine Arbeitsstelle gefunden, so zahlt die ARGE den Umzug. Dafür müssen zwei Angebote von Umzugsfirmen vorgelegt werden, die günstigere wird genehmigt.
Allerdings können die ARGE Leistungen auch gekürzt werden. Sanktionen können entstehen, wenn der Arbeitslose seine Pflichten gegenüber dem Arbeitsamt verletzt. Dazu zählt zum Beispiel, dass er Terminen nicht nachkommt und an Maßnahmen nicht teilnimmt. Die Sanktionen können zwischen 10% und 100% ausfallen. Bevor man ALG II bekommt, muss man einen entsprechenden Antrag stellen. Nach ungefähr sechs bis acht Wochen, hat man die Entscheidung der ARGE in seinem Briefkasten.
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