Was bedeutet der Begriff anrechenbare Kosten?

Die genaue Begriffsbestimmung, welche Kosten man als anrechenbar bezeichnet, findet man in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Damit ist klar, dass die Kosten im Zusammenhang mit Bautätigkeiten entstehen.

 

Der Bau einer Immobilie verursacht neben den reinen Baukosten auch eine Reihe von Zusatzkosten, von denen man einige als anrechenbar bezeichnet. Unter diesem Begriff werden alle Kosten zusammengefasst, die mit dem Bau, Umbau, der Renovierung, Instandhaltung oder Instandsetzung einer Immobilie anfallen können. Diese Kosten sind nach den geltenden Verwaltungsvorschriften und auf der Grundlage der ortsüblichen Preise zu ermitteln.

Als anrechenbar gelten Kosten in der Regel, wenn der Auftraggeber auf der Grundlage der ortsüblichen Preise Material bereitstellt oder Eigenleistungen vornimmt, wenn er nicht übliche Vergünstigungen von Lieferanten oder ausführenden Unternehmen erhält, wenn er bestimmte Leistungen gegeneinander aufrechnen lässt oder wenn er selbst beschaffte Baustoffe oder Bauteile verwenden lässt. Dabei muss der Auftraggeber nicht zwangsläufig selbst Architekt oder Ingenieur sein. Nach der Neuordnung der Honorarordnung im August 2009 geht es darum, dass Architekten- oder Ingenieurleistungen erbracht werden, unabhängig davon, welcher Ausbildungsstand zugrunde liegt.

Links zum ThemaSeite vorschlagen >
  • Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor.

Bei der Ermittlung, welche Kosten als anrechenbar gelten, unterscheidet man vier Gruppen. Grundsätzlich immer anrechenbar sind Kosten für die Baukonstruktion und besondere Baukonstruktionen. Anrechenbar bei der Planung und Überwachung sind Kosten für das Herrichten des Baugrundstücks, der Abwasser- und Versorgungsanlagen und der Verkehrsanlagen sowie Wirtschaftsgegenstände und künstlerisch gestaltete Bauteile. Als teilweise anrechenbar gelten Kosten für die Installation, betriebliche Einbauten und die Betriebstechnik und das Herrichten der Grünflächen. Grundsätzlich nicht anrechenbar im Sinne der Verordnung sind die Kosten für den Erwerb oder das Freimachen der Immobilie bzw. des Grundstücks, Erschließungskosten und andere Abgaben, die Einfriedung, das Erstellen von Anlagen für Sonderzwecke und sonstige Außenanlagen.

Haus billig bauen: Wie kann man bares Geld sparen?

Italienischer Nachtisch – himmlischer Göttergenuss

Glücklich mit Heimarbeit? Jobs im Büro bieten sich an

Wie sieht eine überzeugende und perfekte Bewerbung aus?

Sind gebrauchte Brückenkrane das Allheilmittel?

Ausbildungsstelle suchen: Mit klarem Ziel erfolgreich

Eine gute Logopädie-Ausbildung muss nicht teuer sein

Entfernungen ermitteln für eine pünktliche Reise

2009  2010  2011  2012 
Typisch deutsch

Kultur hat nichts mit dem Leben zu tun? Und ob! In seiner Kultur-Kolumne ve


Verreisen muss nicht teuer sein: Günstige Türkeireisen

Jeder träumt von einem schönen Urlaub am Meer, aber nicht jedermann kann si


Mit Strandkorb-Zubehör zur bequemen Ruheinsel

Viele Menschen wollen nicht nur im Urlaub, sondern auch zu Hause das Strand


Die Technik-Highlights im Oktober

Kleine Rechner, große Bildschirme, schlanke Handys, prall gefüllt mit schic


SCARLETT JOHANSSON - The girl next dream

Die Schriftstellerin A. M. HOMES fühlte sich sofort zu einem Roadmovie insp


Eine systemische Organisationsberatung durchführen

Häufig bestehen große Firmen aus vielen verschiedenen Abteilungen und Unter


Die Rente versteuern zu müssen ist nun gängige Praxis

Die Rente versteuern zu müssen ist nun Realität geworden für die Deutschen