Viel Bürokratie: Firmengründung in Deutschland

Für viele Menschen ist sie die Erfüllung eines Lebenstraums: die Firmengründung. In Deutschland herrschte bislang jedoch ein raues Gründungsklima. In wenigen Ländern ist der bürokratische Aufwand so hoch wie hier.

 

Firmengründung in Deutschland, das bedeutet, dass Gründer eine Vielzahl bürokratischer Hürden nehmen müssen. Besonders bei komplexeren Rechtsformen wie der GmbH vergeht viel Zeit, bevor die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden kann und zum Beispiel Mitarbeiter eingestellt werden können. Der Gründungsaufwand ist bei den meisten Gründungen in Deutschland erheblich: Gewerbeamt, Finanzamt, Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer, Notar, Anwalt und Steuerberater heißen die Stationen eines Existenzgründers. Neben dem hohen Aufwand sind auch die Kosten für eine Gründung mitunter erheblich. Und auch nach der Gründung müssen sich deutsche Unternehmer mit einer Vielzahl amtlicher Vorschriften auseinandersetzen.

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In vielen Ländern wie den USA, Großbritannien und den Niederlanden ist sie unkompliziert, die Firmengründung. In Deutschland gibt es seit Ende 2008 nun auch eine Rechtsform mit vergleichsweise geringem Gründungsaufwand und niedrigen Gründungskosten: die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), besser bekannt als Mini-GmbH. Neben dem reduzierten Gründungsaufwand bietet die Mini-GmbH die gleiche Haftungsbeschränkung wie eine vollwertige GmbH, in die sie später, bei Erreichen des entsprechenden Stammkapitals, auch umgewandelt werden kann. Ansonsten ist zu Beginn nur ein symbolisches Mindestkapital von einem Euro notwendig.

Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, haben Anspruch auf staatliche Förderung, den Gründungszuschuss. Er wird gewährt, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen besteht und wenn der Gründer die notwendigen Qualifikationen und Kenntnisse für die erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit nachweisen kann. Dazu benötigt er eine fachkundige Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer oder einer ähnlichen Institution. Der Businessplan eines Gründungsvorhaben und die Qualifikationen des Gründers werden von der fachkundigen Stelle begutachtet. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dann bestätigt die fachkundige Stelle dies und der Gewährung des Antrages auf Gründungszuschuss bei der zuständigen Behörde steht formal nichts mehr im Weg.

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