Versicherungsmakler werden ist ein Berufswunsch
Wer eine Ausbildung im Bereich Versicherungen absolviert hat, der kann auch Versicherungsmakler werden. Man muss jedoch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, die der Gesetzgeber festgelegt hat.
Heutzutage ist es nicht mehr so, dass junge Menschen eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren und danach für den Rest ihres Lebens ein und derselben Tätigkeit nachgehen. Dies galt noch vor einigen Jahrzehnten als gerader und absolut normaler Werdegang. In wirtschaftlich schweren Zeiten wird des Öfteren die Arbeitsstelle und manchmal auch die eigentliche Tätigkeit gewechselt. So gibt es viele junge Leute, die sich nach Beendigung der Ausbildung noch völlig umorientieren. Wer z. B. Versicherungskaufmann gelernt hat, stellt plötzlich fest, dass er nicht nur für eine bestimmte Versicherung arbeiten möchte, sondern sich weiterqualifizieren könnte. Wer nun Versicherungsmakler werden möchte, wird sich fragen, wie er dies anstellen kann.
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In Deutschland gab es bis vor einigen Jahren keine festen Regelungen bezüglich dieses Berufswunsches. Bis Anfang 2007 konnte jeder Interessent einfach ein Gewerbe anmelden und sich Makler für Versicherungen nennen. Ob und inwieweit Qualifikationen vorlagen, war nicht relevant. Jeder, der wollte, konnte und durfte die gewünschte Tätigkeit ausführen. Dies hat sich jedoch geändert.
Wer Versicherungsmakler werden will, muß zumindest folgende drei Punkte erfüllen: Er muss sowohl seine persönliche Zuverlässigkeit belegen können als auch über geordnete Vermögensverhältnisse verfügen. Gemeint ist, dass keine Vorstrafen wegen Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug vorliegen dürfen und eventuell ein Insolvenzverfahren in letzter Zeit anhängig war. Weiterhin muss sich der angehende Versicherungsmakler einem Sachkundenachweis unterziehen. Dieser findet regelmäßig bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern statt. Danach ist man ein offizieller Versicherungsfachmann. Möglicherweise kann auch ein entsprechendes Studium oder eine dem Versicherungsbereich naheliegende Ausbildung eine Prüfung ersetzen. Abschließend benötigt der angehende Makler auch den Nachweis einer speziellen Haftpflichtversicherung, die potenzielle Vermögensschäden abdeckt. Hintergrund derartiger Vorschriften sind die schlechten Erfahrungen unqualifizierter Versicherungsmakler in der Vergangenheit, die den Kunden geschadet haben.
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