Unfälle bei der Arbeit sind genau rechtlich geregelt
Jährlich passieren zahlreiche Arbeitsunfälle. Naturgemäß gibt es einige Berufsgruppen, die stärker gefährdet sind als andere; grundsätzlich sind aber alle Arbeitsunfälle ganz genau rechtlich geregelt.
Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen kann es schnell passieren, dass es am Arbeitsplatz zu einem Unfall kommt. Diese Unfälle können, je nach Einsatzbereich und Tätigkeit, ganz unterschiedlicher Natur sein. Gesetzlich geregelt sind sie jedoch alle gleich. Arbeitnehmer sind am Arbeitsplatz grundsätzlich gegen Unfälle versichert, die im Zusammenhang mit der ausgeführten Tätigkeit stehen. Das betrifft auch schon den Weg zum Arbeitsplatz. Es muss von der rechtlichen Seite zu einem direkten Unfall, also zu einem Einwirken von Außen, kommen. Sogenannte innere Ursachen wie bestehende Vorerkrankungen zählen nicht als Arbeitsunfall.
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Des Weiteren muss bei dem Unfall ein tatsächlicher Schaden entstanden sein, damit er als Arbeitsunfall gewertet wird. Dabei kann es sich um einen Schaden am Körper oder auch an einem Hilfsmittel handeln. Hilfsmittel sind beispielsweise Brillen oder auch Prothesen. Allerdings müssen diese zum Zeitpunkt des Unfalls auch am Körper getragen werden und dürfen nicht etwa in der Tasche stecken.
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