Regelungen der Ausbildung als Reiseverkehrskauffrau
Berufe in der Reisebranche sind äußerst beliebt, weshalb man sich frühzeitig um einen Ausbildungsplatz bewerben sollte. Nach erfolgreichen Abschluss stehen der Absolventin interessante Arbeitsstellen offen.
Viele Menschen zieht es in ihrem Urlaub in die Ferne. Dabei ist eine Reiseverkehrskauffrau meist die erste Ansprechpartnerin, da sie maßgeblich an der Organisation von Urlaubsreisen beteiligt ist. Im Reisebüro fragt sie die Kunden nach ihren Wünschen und sucht für sie die passenden Angebote heraus. Freundlichkeit und ein gutes Einfühlungsvermögen sind daher sehr wichtig, wenn man diesen Beruf ergreifen möchte. Auch der Umgang mit dem Computer sollte vertraut sein, da die meisten Buchungen heute über spezielle Software-Systeme erfolgen. Nicht zuletzt sind gute mathematische Kenntnisse eine Grundvoraussetzung für die Ausbildung in allen kaufmännischen Berufen. Außerdem ist mindestens die Mittlere Reife erforderlich, viele Betriebe verlangen inzwischen auch die Fachhochschulreife oder das Abitur.
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Da die Ausbildungsstellen in dieser Branche sehr beliebt sind, sollte man sich möglichst schon ein Jahr vor dem Abschluss bewerben. Neben Reisebüros sind hierbei auch regionale Fremdenverkehrsveranstalter und sonstige touristische Betriebe eine gute Anlaufstelle. Durch Absolvieren eines Praktikums während der Schulferien lassen sich die Chancen auf eine gute Ausbildungsstelle deutlich erhöhen. Hat man diese gefunden, arbeitet man drei Jahre lang im Betrieb und besucht eine Berufsschule, in der grundlegende Kenntnisse bezüglich der Reisebranche und der kaufmännischen Arbeit vermittelt werden. Dazu gehören unter anderem der Umgang mit diversen Reservierungssystemen, die Recherche von Reiseverbindungen und die optimale Kundenbetreuung. Während des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt eine schriftliche Zwischenprüfung. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Ersterer wird in den Fächern „Wirtschaft und Sozialkunde“, „kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ sowie „Reiseverkehr und Touristik“ absolviert. Bei der mündlichen Prüfung handelt es sich um ein Fachgespräch, das sich auf einen typischen Fall aus dem Berufsleben einer Reiseverkehrskauffrau bezieht. Sie erfolgt in der Regel erst nach Vorliegen der schriftlichen Prüfungsergebnisse und schließt die Ausbildung ab.
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