Nicht zu unterschätzen in der Selbständigkeit: Steuern

Neben der Kernarbeit sind scheinbar unzählige organisatorische und administrative Aufgaben zu erledigen. So ist die Selbständigkeit! Steuern sind dabei ein wichtiger Aspekt, den man getrost einem Profi übergeben sollte.

 

Das Risiko einen Fehler zu machen, ist auf dem weiten Terrain des Steuerrechts sehr groß. Dazu kommt, dass es meist teuer wird im Falle des genannten Fehlers, denn das Finanzamt kennt kein Pardon. Deswegen sollten sich Freiberufler und Gewerbetreibender, im Idealfall bereits im Vorfeld seiner Existenzgründung, steuerliche Beratung suchen. Häufig ist die Erstberatung kostenlos. Die professionelle Unterstützung sorgt unter anderem auch dafür, dass der Unternehmer seine Energien auf seine tatsächliche, ihm Umsatz bringende, Arbeit richten kann. Nichtsdestotrotz sollte jeder Unternehmer ein grobes Verständnis des Steuerrechts haben und zu mindestens die wichtigsten Steuerarten kennen. Für den Jahresabschluss trägt schließlich nicht der Steuerberater, sondern der Unternehmer allein die Verantwortung.

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Die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer, das sind die wichtigsten Steuerarten in der Welt der Selbständigkeit. Steuern, wie die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer, zahlen hingegen nur bestimmte Unternehmer. So muss die Körperschaftssteuer zum Beispiel nur von Kapitalgesellschaften gezahlt werden. Die Gewerbesteuer zahlen alle Gewerbetreibenden: bei Personengesellschaften ab einem Gewinn von 24.500 Euro und bei Kapitalgesellschaften schon ab dem ersten Euro, der erwirtschaftet wurde. Freiberufler betreiben kein Gewerbe und müssen demnach auch diese Steuer nicht zahlen.

Die Einkommenssteuer hingegen ist eine Steuer, die jeder Unternehmer, dessen zu versteuerndes Einkommen über 8.004 Euro im Jahr liegt, entrichten muss. Die Einkommenssteuer steigt progressiv an, das bedeutet, dass diejenigen mit einem hohen Einkommen auch einen höheren Steuersatz bezahlen müssen. Im Spitzensteuersatz sind die 45 %. Viele Unternehmer versuchen deswegen mit professioneller Hilfe, im Rahmen ihrer Selbständigkeit Steuern zu sparen. Die Umsatzsteuer muss jeder Unternehmer, es sei denn, er ist ein Kleinunternehmer, auf seine Leistungen berechnen und an das Finanzamt abführen. Andererseits können Unternehmer auch die selbst bezahlte Umsatzsteuer auf erworbene Produkte oder in Anspruch genommene Dienstleistungen vom Finanzamt zurückfordern beziehungsweise verrechnen lassen.

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