Kurze Erläuterung und Grundbegriffe der Lohn-Berechnung
Im Arbeitsvertrag ist das monatliche Entgelt festgelegt. Dabei handelt es sich um eine Bruttosumme, auf deren Grundlage Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.
Das Bruttoentgelt, auch Bruttobetrag genannt, ist der Betrag ohne Abzüge. Er ist nicht identisch mit dem Auszahlungsbetrag (Nettobetrag). Diesen erhält man nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge.
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer mit allen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die zu zahlende Lohnsteuer ist abhängig von der Steuerklasse, die dem Arbeitnehmer aufgrund seines Familienstandes zugeordnet wird. Es gibt 6 Lohnsteuerklassen, wobei zu beachten ist, dass die Lohnsteuerklasse 6 Arbeitnehmer erhalten, die zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse haben.
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Zu den Sozialversicherungsbeiträgen gehören Krankenversicherung (14,9 %), Pflegeversicherung (1,95 %, Kinderlose 2,2 %), Rentenversicherung (19,9 %) und Arbeitslosenversicherung (2,8 %). Die jeweiligen Beitragssätze werden gesetzlich festgelegt. Mit Ausnahme der Krankenversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 50 % der Summe. Die Teilung der Krankenversicherung ist 7,9 % (Arbeitnehmer) und 7 % (Arbeitgeber).
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