Journalisten sollten einen Presseausweis beantragen.
Er ist klein, hat Kreditkartengröße und öffnet Türen, die vielen Personenkreisen verschlossen bleiben. Für Volontäre, Redakteure und freie Journalisten ist es daher von Vorteil, wenn sie einen Presseausweis beantragen.
Nicht jeder, der für Medien arbeitet, ist ein Journalist. Neben Veröffentlichungen eigener Texte zum Beispiel in Tageszeitungen, ist es zum Beweis oft hilfreich, im Besitz einer gültigen Legitimation, - eines Presseausweises - zu sein.
Den Presseausweis beantragen kann man in der Regel bei verschiedenen Verbänden, wie Journalistenverbänden und einigen Gewerkschaften. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die von Verband zu Verband unterschiedlich sind. Meist wird entweder der Beitritt zu der jeweiligen Organisation gefordert, oder es muss zumindest der Nachweis erbracht werden, dass der Antragsteller hauptberuflich journalistisch tätig ist. Für angestellte Redakteure ist das kein Problem. Freiberufler können diesen Nachweis über ihre journalistische Tätigkeit beispielsweise über Honorarabrechnungen oder ein Schriftstück der Redaktionen oder der Verlage, für die sie arbeiten, belegen und damit einen Presseausweis beantragen. Doch sollte man sich vorher erkundigen, wer die individuell günstigsten Konditionen ausweist. Denn in der Regel kosten Presseausweise Geld - mal mehr, mal weniger. Außerdem sollten zur Ausstellung nur solche Verbände ausgewählt werden, die den so genannten Bundespresseausweis vergeben. Zu viele schwarze Schafe in der Branche haben es notwendig gemacht, ein einheitliches, amtliches Dokument zu entwickeln, um die Seriosität des Inhabers zu belegen. Nähere Informationen dazu finden Interessenten im Internet.
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Zur Ausstellung wird außerdem ein aktuelles Lichtbild des Antragstellers benötigt, denn der Ausweis ist nicht auf andere Personen übertragbar. Er gilt für maximal ein Kalenderjahr und muss danach immer wieder erneuert werden.
Mit dem Besitz eines Presseausweises sind auch Vorteile verbunden: So bieten verschiedene Reiseveranstalter so genannte Journalistenrabatte an, in Museen haben Journalisten in der Regel freien Eintritt, außerdem können sich freie Journalisten zu bestimmten Veranstaltungen selbst akkreditieren. Doch bei offensichtlichem Missbrauch dieses Dokumentes ist es den Gewerkschaften möglich, den Presseausweis wieder einzuziehen.
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