Jobvariante Teilzeit: Minijob bietet Einstieg
Verschiedene private Situationen können Arbeitnehmer zwingen, vorübergehend ihren Job aufzugeben. Den Wiedereinstieg planen sie dann vielleicht mit verkürzten Arbeitszeiten, in Teilzeit. Minijob annehmen?
Teilzeit? Minijob? Oder beides? Diese Fragen werden vermutlich häufig gestellt, wenn Arbeitnehmer nach längerer Pause wieder ins Berufsleben zurückkehren möchten. Dabei muss zunächst jeder für sich individuell feststellen, was er will, wie viele Stunden in der Woche als Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden können und ob sich der potenzielle Arbeitgeber auf eine Arbeitsstundenbeschränkung einlässt. Häufig sind es Mütter mit kleinen Kindern, die vor diese Wahl gestellt werden. Trotz der mittlerweile eingeführten Elternzeit für beide Elternteile, nehmen eher Frauen das Angebot der verkürzten Arbeitszeit nach Ablauf des Erziehungsurlaubs an, als Männer. Denn statistisch gesehen sind Männer immer noch die Hauptverdiener. Eher selten ist es, dass eine Frau mehr Geld verdient, als ihr Gatte. Und dann gilt es eben abzuwägen: Teilzeit? Minijob?
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Beim Minijob ist der Verdienst zurzeit auf 400 Euro pro Monat beschränkt, die Entrichtung der Sozialabgaben liegt beim Arbeitgeber, der einen festgelegten Pauschalbetrag abführt. Wie viele Stunden in der Woche oder im Monat für diese 400 Euro gearbeitet werden, ist dann jeweils Verhandlungssache. Bei einer Teilzeitstelle ist ein gängiges Modell die abgabenpflichtige 20-Stunden-Woche, auch Halbtagsstelle genannt. Aber auch eine Erhöhung dieser Stundenzahl auf etwa 30 Stunden in der Woche ist eine Teilzeitstelle.
Teilzeitstelle und Minijob schließen sich im Übrigen auch nicht aus; so ist es möglich, beispielsweise mehrere Minijobs anzunehmen. Doch sollte man sich vorher über die Höhe der zu erwartenden Sozialabgaben informieren. Es gelten besondere Regelungen, sobald der monatliche Verdienst bei 400,01 Euro angekommen ist. Es ist aber auch erlaubt, eine Teilzeitstelle zu haben und noch zusätzlich einen Minijob auszuüben. Aber auch hier sollte man sich vorher über die zu erwartenden Abgaben erkundigen.
Der Minijob kann möglicherweise auch als Sprungbrett in eine Festanstellung in Teil- oder bestenfalls Vollzeit dienen. Beispiele gibt es genug, in denen der Minijobber aufgrund von Erfahrung oder einem besonderen Kenntnisstand der Materie fest ins Team integriert worden ist.
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