Information und Erklärung zum Recht auf Abfindung

In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers eine Abfindung. In der Regel ist der Arbeitgeber vom Gesetz her nicht verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen.

 

In der Praxis werden oft Abfindungen an den Arbeitnehmer gezahlt. Dies bedeutet aber nicht, dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Vielmehr möchte der Arbeitgeber durch das Zahlen einer Abfindung Prozessrisiken vermeiden. Die Zahlung einer Abfindung wird auch als einverständliche Beendigung gesehen. Die Höhe der Abfindung wird meistens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei verhandelt. Zudem bestehen auch gesetzliche Regelungen für die Höhe der Abfindung.

Ein entsprechendes Gesetz erklärt die Abfindungsregeln. Hierin ist geregelt, dass der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf eine Abfindung hat, etwa wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Gründen kündigt und dies in der Kündigung aufführt. Zudem muss in der Kündigung erwähnt werden, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung beanspruchen kann, wenn er die Klagefrist verstreichen lässt. Hier hängt es davon ab, ob der Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung anbietet und ob der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Derartige Absprachen werden in einer Abwicklungsvereinbarung schriftlich festgehalten. Bei den sogenannten Rationalisierungsschutz-Tarifverträgen, die in unterschiedlichen Branchen vorkommen, wird bei dem betriebsbedingten Ausscheiden eines Arbeitnehmers eine Abfindung gezahlt. Zudem werden bei Betrieben mit einem Betriebsrat Sozialpläne getroffen, die eine Abfindung für ein betriebsbedingtes Ausscheiden des Arbeitnehmers vorsehen.

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In seltenen Fällen werden Rationalisierungsschutzabkommen getroffen. Diese Abkommen werden zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Gewerkschaft oder anderen Stellen vereinbart. Der Rationalisierungsschutz sieht für den Arbeitnehmer eine Abfindung vor. Das Rationalisierungsschutzabkommen kann vorkommen, wenn ein staatlicher Betrieb privatisiert wird.

Endet das Arbeitsverhältniss durch eine befristeten Vertrag oder durch eine rechtmäßige Kündigung des Arbeitnehmers, hat der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Allerdings kann der Arbeitnehmer durch einen gerichtlichen Verhandlungsweg versuchen, die Zahlung einer Abfindung durchzusetzen.

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